Änderungen der Gefahrstoff-, Betriebssicherheits- und weiterer Arbeitsschutzverordnungen
Auch durch die EU-Biozid-Verordnung werden Anpassungen von Arbeitsschutzvorschriften nötig. Änderungen ergeben sich v. a. in folgenden Vorschriften:
- Gefahrstoffverordnung,
- Betriebssicherheitsverordnung.
Änderungen der Gefahrstoffverordnung
In der Begründung zu den Änderungen heißt es: "Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung umfassen im Wesentlichen eine 1:1 Umsetzung der Begriffe an die neuen europäischen Vorgaben zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung".
Dadurch ergeben sich z. B. für reproduktionstoxische (fruchtschädigende und fruchtbarkeitsgefährdende) Stoffe Änderungen: "Sie werden bereits jetzt von der Gefahrstoffverordnung erfasst. Allerdings beschränken sich bestimmte Anforderungen bisher auf die Fruchtbarkeitsgefährdung. Diese speziellen Regelungen werden dahingehend angepasst, dass die Schutzmaßnahmen generell für alle reproduktionstoxischen also auch die fruchtschädigenden Gefahrstoffe Anwendung finden." Und weiter heisst es in der Brgeündung:
"Die Gefahrstoffverordnung legt nunmehr die [mutterschutzrechtlichen] Schutzmaßnahmen konkret fest. So ist nunmehr sicherzustellen, dass vom Arbeitsplatz abgesaugte mit fruchtschädigenden Gefahrstoffen belastete Luft nicht in Arbeitsbereiche zurückgeführt wird."
Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung
Änderungen der Betriebssicherheitverordnung betreffen "neu aufgenommene Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, bei denen sich in der Praxis Anpassungsbedarf gezeigt hat. Die Änderungen [...] erleichtern jedoch [...] die Anwendung in der Praxis" (Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
Wichtig ist auch folgende Erleichterung: "Die Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung betreffen die Prüfung bestimmter Arbeitsmittel durch ,befähigte Personen'. Dieser Personenkreis wird zukünftig ausgeweitet, da nicht mehr zwingend eine technische Berufsausbildung gefordert wird, sondern die Sachkunde auch über die im Laufe des Berufslebens erworbenen speziellen technischen Kenntnisse nachgewiesen werden kann", so die Begründung der Bundesregierung.
Welche Arbeitsschutzvorschriften werden noch geändert?
Kleinere Änderungen ergeben sich in der:
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und der
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Hier finden Sie den genauen Wortlaut der Änderungsverordnung und die Begründung der Bundesregierung für die anstehenden Änderungen.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
859
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
521
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
440
-
Keine Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
373
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
306
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
247
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
179
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
147
-
Chronisch krank und berufstätig
141
-
Betriebliche Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz
122
-
Arbeitsunfall auf der Skipiste: Für Skilehrer ja, für Geschäftsführer nein?
28.11.2025
-
„Gassi-Gehen“ als fremdbestimmte Tätigkeit anerkannt
21.11.2025
-
Geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung
14.11.2025
-
Cannabis-Legalisierung: Konsequenzen für den betrieblichen Arbeitsschutz
10.11.20251
-
Maschinenverordnung: Gesetzesentwurf zur Umsetzung in Deutschland
01.09.2025
-
Sicherheitsrisiken an Unternehmensschnittstellen
05.08.2025
-
23-Kilo-Grenze für die Paketzustellung immer noch nicht geklärt
25.07.2025
-
Psychische Störungen: Bald schon eine anerkannte Berufskrankheit?
24.07.2025
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
21.07.2025
-
Forderung nach verbessertem Mutterschutz und lückenloser Arbeitszeiterfassung
10.07.2025