Umweltschutz: Energiesparen bei Kaffeemaschinen und Modems

Kaffeemaschinen dürfen nicht mehr stundenlang warmhalten. Und Router und Modems dürfen im Ruhezustand nur noch wenig Strom verbrauchen. Seit 2015 gilt in der Europäischen Union die neue Ökodesign-Richtlinie. Der Energieverbrauch bei neuen elektronischen Kleingeräten des alltäglichen Gebrauchs soll so gesenkt werden.

Eine ganze Reihe von Alltagsgeräten haben eine Ruhefunktion, wie etwa die Warmhaltefunktion von Tee- oder Kaffeemaschinen. Doch in dieser Zeit wird oft unnötig Strom verbraucht. Durch die neue Richtlinie soll dieser Stromverbrauch verringert werden. Ein geringerer Energieverbrauch dient dem Umweltschutz. Und der Verbraucher hat weniger Stromkosten.

Energiesparfunktion: Kaffeemaschinen müssen sich selbst abschalten

Die Richtlinie betrifft Geräte, die neu auf den Markt gebracht werden. So müssen sich z. B. moderne Kaffeemaschinen mit Isolierkanne fünf Minuten nach dem Brühvorgang selbst abschalten, Maschinen mit Warmhaltefunktion nach maximal 40 Minuten. Damit erhöht sich auch die Sicherheit in der Teeküche. Vergisst man die Maschine auszuschalten, erledigt sich das von selbst.

Router oder Modems: Drahtlose Netzwerkverbindung muss sich deaktivieren lassen

Router oder Modems finden sich inzwischen in vielen Büro. Auch bei diesen IT-Geräten gibt es höhere Anforderungen. Neue Geräte, die einen Internetzugang haben oder in ein Netzwerk integriert sind, dürfen im Ruhezustand nur noch 6 bzw. 12 Watt verbrauchen. Zudem müssen sie in Zukunft so konstruiert sein, dass sich die drahtlose Netzverbindung deaktivieren lässt.


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