Homeoffice: Auf die Arbeitszeit achten und Pausen machen
Homeoffice ist durchaus ein Gewinn für die Unternehmen: Denn so können Arbeitsprozesse aufrechterhalten werden und das Unternehmen bleibt geschäftsfähig. Doch auch die Mitarbeiter haben Vorteile durchs Arbeiten zu Hause. Der Weg zur Arbeit und nach Hause fällt weg. Das spart Zeit. Beliebt ist auch, dass man sich zu Hause die Arbeitszeit zumindest teilweise selbst einteilen kann. Das schafft Freiraum für eigene Interessen und Vorlieben oder für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Weniger Störungen als im Großraumbüro?
Als Vorteil nehmen die Mitarbeiter auch wahr, dass sie zu Hause ungestörter arbeiten können als z. B. im Großraumbüro. Schwierig wird es allerdings, wenn nicht nur der Erwerbstätige im Homeoffice ist, sondern auch die Kinder zu Hause betreut werden müssen. In solchen Situationen sehnt sich manch einer zurück an seinen Schreibtisch im Büro.
Flexibilität beim Erbringen der Arbeitsleistung zulassen
Die Pandemie bedeutet für alle eine Ausnahmezeit, die besondere Herausforderungen an jeden Einzelnen stellt. Während dem einen die Einsamkeit zu schaffen macht, kommt ein anderer durch die Enge zu Hause und das ständige Aufeinanderhocken aller Familienmitglieder an seine Grenzen. Arbeitgeber sollten Verständnis dafür aufbringen und ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Erbringung der Arbeitsleistung zulassen.
Wer arbeitet braucht auch Pausen
Doch Achtung: Auch am Arbeitsplatz zu Hause gelten die Arbeitszeitregeln. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit und Pausen sowie Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag. Auch im Homeoffice gilt:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt die Pausendauer 30 Minuten.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt die Pausendauer 45 Minuten.
- Pausen können auch in mehrere Unterbrechungen aufgeteilt werden. Die einzelne Pause muss dann jedoch mindestens 15 Minuten dauern.
Zwischen den Arbeitstagen braucht es ausreichend Erholung
Die gesetzlich vorgegebene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen beträgt grundsätzlich 11 Stunden.
Wer also z. B. wegen den Kindern zu Hause einen Teil seiner Arbeit dann erbringt, wenn diese im Bett sind, darf seine Arbeit erst wieder aufnehmen, wenn die Erholungszeit ausreichend lang war. Das bedeutet: Wer um 23 Uhr den Computer runterfährt, kann am nächsten Morgen um 9 Uhr nicht an einem Online-Meeting teilnehmen.
Regeln einhalten und Erreichbarkeit begrenzen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die Gültigkeit des Arbeitszeitgesetzes zu informieren. Außerdem sollte er ein Auge darauf behalten, ob Mitarbeiter im Homeoffice ausreichend Pausen machen und die Ruhezeit einhalten. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, die Zeit der Erreichbarkeit zu begrenzen.
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