Begriff

Eine Zündquelle ist grundsätzlich jede Art von Energie, die theoretisch in der Lage ist, Stoffe oder explosionsfähige Atmosphäre zu entzünden. Nach TRGS 723 ist eine Zündquelle bedingt durch einen physikalischen, chemischen oder technischen Vorgang, Zustand oder Arbeitsablauf, der geeignet ist, die Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre auszulösen. Je nach Art des Stoffs oder der explosionsfähigen Atmosphäre, die entzündet werden könnten, muss die Zündquelle einen bestimmten Energieinhalt (Mindestzündenergie) aufweisen, um wirksam und damit zur Ursache einer Zündung zu werden. Die Wirksamkeit wird jedoch auch von weiteren Parametern wie der Geometrie der Zündquelle oder deren Einwirkungsdauer bestimmt. Zündbereitschaft des Stoffs und Zündquelle müssen als Einheit gesehen werden. Zur Bestimmung sicherheitstechnischer Kennwerte von z. B. Gasen, sind die Zündquellen genormt. Nach Zündung setzt sich der Verbrennungsvorgang zumindest eine gewisse Zeit selbstständig fort.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lässt sich die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre nicht sicher verhindern, so sind nach Gefahrstoffverordnung wirksame Zündquellen zu vermeiden. Lassen sich auch wirksame Zündquellen nicht vermeiden, so sind weitere Maßnahmen zum Explosionsschutz erforderlich (z. B. nach TRGS 724). In der Vielzahl von Regelungen zum Brandschutz ist die Vermeidung wirksamer Zündquellen eine zentrale Maßnahme, da sich brennbare Stoffe aus unserer Umwelt praktisch nicht entfernen lassen. 13 Arten von möglichen Zündquellen sind in der TRGS 723 bzw. in der DGUV-R 113-001 beschrieben. In der DGUV-R 113-001 ist auch eine hilfreiche Beispielsammlung zum Brand- und Explosionsschutz enthalten. Anforderungen zur Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen sind in der TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" zu finden. Nach Anhang I Nr. 1.8 Gefahrstoffverordnung dürfen Arbeitsmittel nur in Betrieb genommen werden, wenn aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten Bereichen sicher verwendet werden können. Dazu teilt die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) Arbeitsmittel auf Grund ihrer Zündfähigkeit in Kategorien ein. Die Explosionsschutzprodukteverordnung setzte die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie) in deutsches Recht um.

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