Spezielle Koordinatorenkenntnisse beinhalten die Kenntnis der BaustellV mit den dort aufgeführten Pflichten der Beteiligten und den Instrumenten, wie Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und Unterlage für spätere Arbeiten. Notwendig sind Kenntnisse über wirksames Koordinieren. Nicht zuletzt müssen rechtliche Kenntnisse zu Befugnissen, Verantwortung und Haftung des Koordinators sowie zu den vertraglichen Beziehungen der am Bau Beteiligten einschließlich des Koordinators vorliegen, ebenfalls Kenntnisse der VOB.

Die speziellen Koordinatorenkenntnisse werden in einem Lehrgang nach Anlage C zur RAB 30 vermittelt. Er hat einen Umfang von mindestens 32 Lehreinheiten von jeweils 45 Minuten.

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