Bezüglich des Arbeitsschutzes, also der Verhinderung von Arbeitsunfällen, sagt die Art der Verletzung zunächst einmal nicht viel aus. Dieses Kriterium wird daher häufig zusammen mit anderen Merkmalen erhoben. Hier können dann durchaus Schlüsse gezogen werden. So weisen viele Stich- und Schnittverletzungen in einer Küche möglicherweise auf fehlende Schnittschutzhandschuhe beim Verarbeiten von Fleisch hin. Auch die Verwendung von Messern ohne Sicherheitsgriff könnte dafür die Ursache sein. Ein weiterer Grund für die hohe Anzahl dieser Verletzungsart könnte daran liegen, dass die Beschäftigten eine falsche Schneidetechnik, möglicherweise aufgrund fehlender Unterweisung, anwenden.

Häufig ist bei der statistischen Auswertung von Unfällen die Verletzungsart mit anderen Unfallkriterien (Unfallvorgang, Unfallart, verletzter Körperteil) in Verbindung zu bringen.

Auffällig in unserem Diagramm (vgl. Abb. 4) der Verletzungsart ist die hohe Zahl der Verbrennungen, Verbrühungen oder Verätzungen. Hier liegt der Schluss nahe, dass es sich bei diesen Unfällen um jene Flüssigkeiten handelt, die bei dem Kriterium "Unfallgegenstand" führend waren. Als Unfallvorgang kommt hier selbstverständlich "in Berührung kommen" infrage.

Bei den weiteren, ebenfalls häufig vertretenen Verletzungsarten "Prellung, Verstauchung, Quetschung, Platzwunde" sowie "Zerrung und Verrenkung" ist als Unfallgegenstand sicherlich in hohem Maße der Boden zu nennen. Als Unfallvorgang kommt hier stolpern, ausgleiten und umknicken in Betracht.

Abb. 4: Die Verletzungsart

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