In Artikel 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist der Umweltschutz (= Schutz der natürlichen Umwelt) als Staatsziel verankert. Umweltmanagement bedeutet, den betrieblichen Umweltschutz mittels eines Managementsystems systematisch zu praktizieren. D. h., Umweltschutz in die Ziele des Unternehmens zu integrieren, Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Umwelt zu planen, umzusetzen und deren Wirksamkeit sicherzustellen.
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