Wasser ist ein Lebensmittel und muss genießbar sein. Die Trinkwasserverordnung hat zum Ziel, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht verunreinigt und die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird. Es darf daher weder Krankheitserreger (z. B. Bakterien) noch gesundheitsschädliche chemische Stoffe enthalten. Die Verordnung gilt u. a. nicht für:
- natürliches Mineralwasser,
- Heilwasser,
- Bade- und Schwimmbeckenwasser.
I. d. R. beziehen Unternehmen Wasser in Trinkwasserqualität vom kommunalen Wasserversorger oder Wasserverband. Seltener entnehmen Unternehmen Wasser aus Grundwasser bzw. oberirdischen Gewässern und bereiten es selbst zu Trinkwasser auf.
In beiden Fällen gilt aber die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und legt u. a. mikrobiologische Anforderungen und Anforderungen an Konzentrationen chemischer Inhaltsstoffe fest.
Außer der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) können u. a. relevant sein:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gem. § 20 TrinkwV
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