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Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

1 Anwendungsbereich

 

(1) Diese TRGS erläutert die Möglichkeiten zur Substitution von Produkten aus amorpher Aluminiumsilikatwolle[1], die im Wesentlichen zur Wärmedämmung im Ofen- und Feuerungsbau, in Heizungsanlagen und in Abgasanlagen in Kraftfahrzeugen insbesondere bei Anwendungstemperaturen oberhalb 900 ºC eingesetzt werden.

 

(2) Diese TRGS betrachtet nicht die folgenden Anwendungsbereiche, in denen Produkte aus Aluminiumsilikatwolle bereits weitgehend substituiert worden sind:

 

1.

Hausgerätetechnik

 

2.

Brandschutz

 

(3) Glas- und Steinwollen werden zur Wärmedämmung im Bereich bis 600 ºC eingesetzt und werden in dieser TRGS nicht weiter behandelt.

 

(4) Die Substitution hat das Ziel, die Gefährdung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu verringern. Sie ist die vorrangige Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die in dieser TRGS aufgeführten Substitutionsempfehlungen sind unter Beachtung der in der TRGS 600 "Substitution" beschriebenen Vorgehensweise erarbeitet worden. Sie sind entsprechend den allgemeinen Bestimmungen der TRGS 600 (insbesondere der Nummer 5 "Entscheidung über die Substitution") in aller Regel im Betrieb zu befolgen.

 

(5) Diese TRGS konkretisiert die allgemeinen Aussagen der TRGS 600 im Hinblick auf die Substitution von Aluminiumsilikatwolle.

[1] CAS-Nr. 142844-00-6; Index-Nummer 650-017-00-8 in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1 der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

2 Begriffsbestimmungen

 

(1) In dieser TRGS sind Begriffe so verwendet, wie sie im "Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)" des AGS und ABS bestimmt sind[1].

 

(2) Faserstäube im Sinne dieser TRGS sind Stäube, die aus Produkten freigesetzt werden können, die künstliche Mineralfasern enthalten. Dabei werden Fasern mit einer Länge größer 5 µm, einem Durchmesser kleiner 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis, das größer als 3 zu 1 (WHO-Fasern) ist, berücksichtigt.

 

(3) Hochtemperaturwollen (HTW)[2] sind amorphe Aluminiumsilikat- und AES-Wollen (Hochtemperaturglaswollen) sowie polykristalline Wollen (PCW).

 

(4) Aluminiumsilikatwolle, früher auch als Keramikfasern (Refractory Ceramic Fiber = RCF) bekannt, sind amorphe Fasern, die durch Schmelzen einer Kombination von Al2O3 und SiO2, üblicherweise im Gewichtsverhältnis 50:50 hergestellt werden (siehe auch VDI 3469 Blatt 1 und 5 sowie TRGS 558). Zusätzlich kann auch ZrO2 enthalten sein. Produkte aus Aluminiumsilikatwolle werden vorwiegend bei Einsatztemperaturen > 900 ºC und vor allem in diskontinuierlich arbeitenden Aggregaten und Anwendungsbedingungen verwendet.

 

(5) AES-Wollen[3] (Alkaline Earth Silicate Wools = Hochtemperaturglaswollen bzw. Erdalkalisilikatwollen) bestehen aus amorphen Fasern, die durch Schmelzen einer Kombination von CaO, MgO und SiO2 hergestellt werden und die für die Hochtemperaturanwendung bestimmt sind. Produkte aus AES-Wollen werden in der Regel bei Einsatztemperaturen bis maximal 1200 ºC und bei kontinuierlich arbeitenden Aggregaten sowie im Hausgerätebereich verwendet.

 

(6) Polykristalline Wollen[4] (PCW) bestehen aus Fasern mit einem Al2O3-Gehalt > 63 Gew.-% und einem SiO2-Gehalt < 37 Gew.-%; sie werden im "Sol-Gel-Verfahren" aus wässrigen Spinnlösungen erzeugt. Die zunächst entstehenden wasserlöslichen Grünfasern (Vorprodukt) werden durch anschließende Wärmebehandlung kristallisiert (siehe auch VDI 3469 Blatt 1 und Blatt 5). Polykristalline Wollen werden in der Regel bei Einsatztemperaturen > 1300 ºC und bei kritischen chemischen und physikalischen Anwendungsbedingungen verwendet.

 

(7) Leichte[5] faserfreie feuerfeste Erzeugnisse sind nichtmetallische keramische Werkstoffe. Häufig eingesetzte Materialien sind z.B. Leichtschamotte, Perlit, Vermiculit, Blähton oder Hohlkugelkorund. Dabei wird zwischen ungeformten und geformten Erzeugnissen unterschieden:

 

1.

Ungeformte Erzeugnisse (z.B. Betone, Massen) werden unter Zugabe von Bindemittel durch Gießen, Stampfen oder Spritzen in ihre endgültige Form gebracht und nach dem Einbau tempe...

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