2.1 Vorbemerkung

 

(1) In diesem Anhang wird an einem Beispiel gezeigt, wie die TRGS 600 auf eine konkrete Substitutionsprüfung angewendet werden kann. Das Beispiel erhebt nicht den Anspruch, alle denkbaren Möglichkeiten abgeprüft zu haben oder die Auswahl und Gewichtung der Beurteilungskriterien vollständig zu beschreiben.

 

(2) Reinigungs- und Entfettungsarbeiten an Anlagenteilen wie z. B. Teilen von Maschinen oder Fahrzeugen fallen z. B. in Werkstätten wie Schlossereien oder Servicewerkstätten an. Häufig werden hierfür brennbare niedrigsiedende Lösemittel wie aromatenfreie Testbenzine z. B. in Spraydosen eingesetzt.

2.2 Gefährdungsbeurteilung der existierenden Lösung: Reinigung mit leichtflüchtigen Lösemitteln

Ausgangsbasis: handwerklich strukturierte Werkstatt, 10 Beschäftigte, leichtflüchtiges Reinigungsmittel in Spraydosen, durchschnittlich ca. 5 Druckgaspackungen á 400 ml pro Schicht, Nachreinigung/Abwischen mit Putzlappen

Tabelle 1: Übersicht Gefährdungsbeurteilung bestehendes Beispiel

gesundheitliche Gefährdung

Freisetzung von Lösemitteln in die Luft am Arbeitsplatz, Inhalative Belastung und Hautkontakt mit entfettenden Lösemitteln

Gefährdungen durch physikalisch-chemische Einwirkungen

(hier: Brand- und Explosionsgefährdungen)

Gefahr durch explosionsfähige Atmosphäre durch Lösemitteldämpfe

Brandgefahr durch Putzlappen
Umwelt: Emission von Lösemitteln in die Umwelt
andere Gefährdungen: in diesem Beispiel nicht relevant
Entscheidung: Es besteht eine gesundheitliche Gefährdung und Brand- und Explosionsgefährdungen. Eine Substitutionslösung ist zu prüfen.

2.3 Ermittlung von Substitutionsmöglichkeiten (Abschnitt 3 TRGS 600)

 

(1) Es gibt keine anerkannte Substitutionsempfehlung (Ersatzstoff-TRGS, tätigkeits- oder branchenspezifische Lösung) nach Abschnitt 3 Absatz 2 Nummer 1 und 2 der TRGS 600.

 

(2) Als mögliche alternative Lösungen zum Ersatz leichtflüchtiger Reinigungsmittel kommen in Frage:

 

1.

Änderung des Arbeitsverfahrens:

Einsatz einer mobilen Reinigungsanlage mit wässrigem Reinigungsmittel,

 

2.

Einsatz von Ersatzstoffen:

Geringflüchtiges kohlenwasserstoffhaltiges Reinigungsmittel, Pumpsprühflasche (Luft als Treibmittel).

2.4 Substitutionsprüfung

2.4.1 Kriterien für vorhandene und möglicherweise neu auftretende Gefährdungen beachten (Abschnitte 4 und 5.3 der TRGS 600)

 

(1) Hier können die Kriterien aus den Abschnitten 4 und 5.3 der TRGS 600 oder das Spaltenmodell in Anhang 2 zur TRGS ausgewählt und angewendet werden.

 

(2) Andere als stoffgebundene Gefährdungsfaktoren (z. B. Gefährdungen durch Lärm, Vibrationen) sind gemäß Arbeitsschutzgesetz mit zu betrachten.

 

(3) Die aussichtsreichen Lösungen sollen untersucht und die Ergebnisse dokumentiert werden.

Tabelle 2: Vergleich Gefährdungen bestehendes Beispiel mit Alternativen

Gefährdungen Gegenwärtige Lösung/Praxis Alternative 1 Alternative 2

Bezeichnung

(Stoff oder Verfahren)

Leichtflüchtige

Reinigungsmittel

Geringflüchtige

Reinigungsmittel
mobile Reinigungsanlage
Charakterisierung

Reiniger auf Kohlenwasserstoffbasis

Flammpunkt < 23°C,

Treibgas: Propan/Butan

Reiniger auf Kohlewasserstoffbasis,

Flammpunkt > 60°C

Pumpsprühflasche
mobile Reinigungsanlage mit wässrigem Reinigungsmittel
Gesundheitliche Gefährdung durch inhalative und dermale Exposition Inhalative Belastung durch Kohlenwasserstoff-Dämpfe und -Aerosole, Hautkontakt mit entfettenden Lösemitteln. Geringere inhalative Belastung durch Kohlenwasserstoff-Dämpfe und -Aerosole als bei leichtflüchtigen Produkten, dermale Belastung (Entfettung) höher als bei leichtflüchtigen Produkten.

Es werden keine flüchtigen Gefahrstoffe eingesetzt.

Geringer Hautkontakt.

Gefährdungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften

(hier: Brand- und Explosionsgefährdungen)
Brand- und Explosionsgefährdung durch entzündbare Lösemittel und Treibgas

Brand- und Explosionsgefährdung durch entzündbare Lösemittel, geringer als bei Flammpunkt < 23°C.

Brandgefahr durch Putzlappen und Lösemittelrückstände
Keine
Umweltgefährdung Emission von Lösemitteln in die Umwelt Aufgrund des geringeren Dampfdrucks (bzw. höheren Siedepunkts) geringere Emission von Lösemitteln in die Umwelt. Auffangbehälter und Entsorgung notwendig Auffangbehälter und Entsorgung notwendig

andere Gefährdungen:

(nicht Gegenstand der GefStoffV, aber betrieblich relevant)
Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant
Entscheidung Hohe Gefährdung durch Dämpfe und Aerosole leichtflüchtiger Kohlenwasserstoffe Geringere Gefährdung durch Kohlenwasserstoffe als bei gegenwärtiger Lösung keine Gefährdungen durch flüchtige Gefahrstoffe zu erwarten

2.4.2 Kriterien für die technische Eignung auswählen (Abschnitt 5.2 der TRGS 600)

Die Alternativen sind nach den relevanten Kriterien, z. B. technische Anforderungen und die Eignung in der Prozesskette, zu beurteilen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

Tabelle 3: Vergleich technische Eignung bestehendes Beispiel mit Alternativen

Technische Beurteilung Gegenwärtige Lösung/Praxis Alternative 1 Alternative 2
Bezeichnung Leichtflüchtige Reinigungsmittel Geringflüchtige Reinigungsmittel mobile Reinigungsanlage

Technische Anforderung:

Bauteile sauber und trocken
Ja Ja, aber längere Trocknungszeit als bei leichtflüchtigen Reinigungsmitteln Ja, aber längere Trocknungszeit als bei leichtflüchtigen Reinigungsmitteln

Eignung in der Prozesskette

hier insbesondere:

Herstellervorgaben für Reinigung von Bauteilen
Gegeben Gegeben Gegeben
In den vorhandenen Räumen realisierbar? Ja, aber E...

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