Auf Grund verschiedener einsatzortspezifischer Bedingungen können sich unterschiedliche Gefährdungen ergeben. Es ist davon auszugehen, dass grundsätzlich alle bekannten Gefährdungen

  • in oder auf Personenaufnahmemitteln,
  • zwischen Personenaufnahmemitteln (z. B. zwischen Fahrkörben von Aufzügen in einem gemeinsamen Schacht),
  • zwischen Personenaufnahmemitteln und der Umgebung (z. B. in der Schachtgrube oder dem Schachtkopf von Aufzugsanlagen)

als Folge von z. B.

  • Betriebsstörungen infolge Energieausfall,
  • Fehlhandlungen oder Fehlbedienungen und
  • Mängeln, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht vorhanden bzw. nicht bekannt waren,

auftreten können und dazu führen, dass der Aufenthalt im Gefährdungsbereich nicht unmittelbar durch die eingeschlossene Person auf sichere Art und Weise beendet werden kann.

Die Beurteilung muss alle Betriebsphasen umfassen. Hierzu gehören die Erprobung, Ingangsetzung, Stillsetzung, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Auf‐, Um‐ und Abbau (Montage), Transport, Gebrauch bzw. Betrieb.

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