Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aktualisiert 2015 die Bewertung möglicher Gesundheitsgefährdungen durch Toner: Für die Beschäftigten im Büro besteht demnach kein Anlass zur Besorgnis. Bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz für Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten ist der Allgemeine Staubgrenzwert von Relevanz. Und dieser wird an Büroarbeitsplätzen um etwa den Faktor 100 unterschritten. Trotzdem wird darauf hingewiesen, dass die Räume, in denen Drucker oder Kopierer stehen "hinreichend groß und gut belüftet sein sollten".

Entwarnung gibt die Bundesanstalt auch für Servicetechniker, "wenn die Staubbelastung durch geeignete Maßnahmen gering gehalten wird". Dazu zählt z. B. die Reinigung mit geeigneten Staubsaugern oder feuchten Tüchern.

Ebenfalls 2015 veröffentlicht das Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Freiburg (IUK) allerdings Ergebnisse zu einer Pilotstudie. Sie belegt, dass feine und nanoskalige Partikel aus Emissionen aus Laserdruckern zur gesundheitlichen Beeinträchtigung z. B. der Lungenfunktion beim Menschen führen können.

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