Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Tankstellen mit Publikumsverkehr eingehalten werden.

Checkliste

  Check   Bemerkungen
1)

Sind die Verkehrswege ausreichend breit und ausreichend hoch?

  • für Fahrzeuge
  • für Personen

Die Breite der Verkehrswege für Fahrzeuge berechnet sich gem. ASR A1.8 aus der Summe der Breite des größten Fahrzeugs, eines Randzuschlags und eines Begegnungszuschlags.

Verkehrswege für Personen müssen mind. 0,9 m breit und sollen 2,10 m hoch sein, 2 m lichte Höhe dürfen nicht unterschritten werden. Bei Türen darf die lichte Höhe von 1,95 m nicht unterschritten werden.

Gänge zwischen den Regalen müssen mind. 0,75 m breit sein.
2)

Werden die Verkehrswege regelmäßig auf ausgelaufene Flüssigkeiten kontrolliert und wird die Rutschgefahr umgehend beseitigt?

Beispiel: Rutschgefahr durch Lebensmittel in Verkaufsräumen
 
3) Sind Eingangstüren im Verkaufsbereich so positioniert, dass sie vom Kassenbereich aus zu überblicken sind?  
4)

Sind Außentüren im Verkaufsbereich, die nicht dem Publikumsverkehr dienen, selbstschließend und mit Sicherheitsschlössern ausgerüstet?

  • von außen nur mit Schlüssel zu öffnen
  • gegen Einbruch gesichert
 
5)
  • Werden nur geeignete Aufstiegshilfen (Leitern oder Tritte) verwendet?
  • Ist eine Betriebsanleitung in Piktogrammform vorhanden?
  • Werden die Leitern und Tritte in regelmäßigen Abständen geprüft?
Achtung: Achten Sie auf eine ausreichend große und tragfähige Standfläche!
 
6)

Werden die Beleuchtungsstärken entsprechend Anhang 1 ASR A3.4 in Gebäuden und im Freien erreicht?

  • Bereiche im Freien: 100 Lux
  • in Gebäuden: 100 Lux (Lagerräume, Treppen), 200 Lux (Waschräume, Toiletten), 300 Lux (Verkaufsräume, Tankstellenwerkstatt) und 500 Lux (Kassenarbeitsplätze)
 
7) Sind die Lichtschalter in Arbeitsräumen leicht zugänglich?  
8) Beträgt der Abstand eines zu betankenden Fahrzeugs zu Türen oder anderen Gebäudeöffnungen mind. 1 m?  
9) Beträgt der Abstand der Zapfsäulen zu Türen oder anderen Gebäudeöffnungen mind. 2 m?  
10) Ist der Kassenraum so gestaltet, dass eine ausreichende Bewegungsfläche gem. ASR A1.2 vorhanden ist? Für Kassenarbeitsplätze können von den Regelungen der ASR abweichende Gestaltungen nötig sein. Diese sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen.
11) Ist der Zugang zur Kasse mind. 0,6 m breit?  
12)

Ist in unmittelbarer Nähe der Arbeitsplätze ein leicht und ständig erreichbares amtsberechtigtes Telefon (oder Notruftelefon) vorhanden?

  • mit Zieltasten für gespeicherte Rufnummern ausgestattet
  • Rufnummern der hilfebringenden Stellen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht
  • Telefonanschluss (auch außerhalb des Gebäudes) gegen mechanische Beschädigungen geschützt (insbesondere falls eine Überfallmeldeanlage vorhanden ist)
 
13)

Ist bei erhöhter Gefährdung eine Überfallmeldeanlage vorhanden?

Erhöhte Gefährdung ist gegeben bei

  • Dunkelheit, Nachtbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr,
  • Zeiten geringer Kundenfrequentierung,
  • geringem Personalbestand,
  • regelmäßig hohen Bargeldbeträgen.
 
14)

Sind Bargeldbestände, die den erforderlichen Wechselgeldbetrag übersteigen, so gesichert, dass ein Anreiz für einen Überfall nachhaltig verringert ist?

Sicherungssysteme:

  • Zeitverschlussbehältnisse
  • Geldschränke
  • Banknotenautomaten
  • durchschusshemmende Abtrennungen
  • Nachtschalter
 
15) Wird an den Eingängen und an der Kasse durch Piktogramme darauf hingewiesen, dass Geldbestände gesichert sind und die Sicherheitssysteme vom Tankstellenpersonal nicht beeinflusst werden können?  
16)

Sind Anlagen und Einrichtungen entsprechend der jeweiligen Vorgaben beschaffen und werden sie entsprechend diesen betrieben?

Beispiele:

  • Regale
  • Fahrzeughebebühnen
  • Schweißanlagen
  • Schleifmaschinen
  • Lackiereinrichtungen
  • Kompressoren
  • Batterieladeräume
  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Fahrzeugwaschanlagen
  • Arbeitsgruben
 
17) Stehen den Beschäftigten – soweit jeweils erforderlich – entsprechende Betriebsanweisungen zur Verfügung und werden die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen?  
18) Steht ein Alarmplan zur Verfügung? Im Alarmplan sind Sofortmaßnahmen bei Überfüllung des Kraftstofflagerbehälters, Undichtheiten bzw. Leckagen aufgelistet. Der Alarmplan muss jederzeit griffbereit sein und Angaben über die zu benachrichtigenden Stellen (z. B. Rettungsdienste, interne Stellen) beinhalten.
19)
  • Stehen geeignete Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung?
  • Sind Feuerlöscher der Brandklasse B vorhanden?
  • Sind die Feuerlöscher mit Hinweisschildern gekennzeichnet?
  • Werden die Feuerlöscher alle 2 Jahre geprüft?
 
20) Sind Zapfsäulen so angeordnet, dass sie nicht umstürzen oder durch Fahrzeuge angefahren werden können? z. B. durch Aufstellung auf einem erhöhten Sockel oder auf einer durch Kantsteine begrenzten Insel oder durch Prellsteine, Radabweiser oder ähnliche Einrichtungen (Anfahrschutz).
21) Werden Zapfsäulen einschließlich der Schläuche und Zapfarm...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge