Kontrolle, ob die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Tankstellen mit Publikumsverkehr eingehalten werden.
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Check |
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Bemerkungen |
1) |
Sind die Verkehrswege ausreichend breit und ausreichend hoch?
- für Fahrzeuge
- für Personen
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Die Breite der Verkehrswege für Fahrzeuge berechnet sich gem. ASR A1.8 aus der Summe der Breite des größten Fahrzeugs, eines Randzuschlags und eines Begegnungszuschlags. Verkehrswege für Personen müssen mind. 0,9 m breit und sollen 2,10 m hoch sein, 2 m lichte Höhe dürfen nicht unterschritten werden. Bei Türen darf die lichte Höhe von 1,95 m nicht unterschritten werden. Gänge zwischen den Regalen müssen mind. 0,75 m breit sein. |
2) |
Werden die Verkehrswege regelmäßig auf ausgelaufene Flüssigkeiten kontrolliert und wird die Rutschgefahr umgehend beseitigt? Beispiel: Rutschgefahr durch Lebensmittel in Verkaufsräumen |
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3) |
Sind Eingangstüren im Verkaufsbereich so positioniert, dass sie vom Kassenbereich aus zu überblicken sind? |
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4) |
Sind Außentüren im Verkaufsbereich, die nicht dem Publikumsverkehr dienen, selbstschließend und mit Sicherheitsschlössern ausgerüstet?
- von außen nur mit Schlüssel zu öffnen
- gegen Einbruch gesichert
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5) |
- Werden nur geeignete Aufstiegshilfen (Leitern oder Tritte) verwendet?
- Ist eine Betriebsanleitung in Piktogrammform vorhanden?
- Werden die Leitern und Tritte in regelmäßigen Abständen geprüft?
Achtung: Achten Sie auf eine ausreichend große und tragfähige Standfläche! |
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6) |
Werden die Beleuchtungsstärken entsprechend Anhang 1 ASR A3.4 in Gebäuden und im Freien erreicht?
- Bereiche im Freien: 100 Lux
- in Gebäuden: 100 Lux (Lagerräume, Treppen), 200 Lux (Waschräume, Toiletten), 300 Lux (Verkaufsräume, Tankstellenwerkstatt) und 500 Lux (Kassenarbeitsplätze)
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7) |
Sind die Lichtschalter in Arbeitsräumen leicht zugänglich? |
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8) |
Beträgt der Abstand eines zu betankenden Fahrzeugs zu Türen oder anderen Gebäudeöffnungen mind. 1 m? |
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9) |
Beträgt der Abstand der Zapfsäulen zu Türen oder anderen Gebäudeöffnungen mind. 2 m? |
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10) |
Ist der Kassenraum so gestaltet, dass eine ausreichende Bewegungsfläche gem. ASR A1.2 vorhanden ist? |
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Für Kassenarbeitsplätze können von den Regelungen der ASR abweichende Gestaltungen nötig sein. Diese sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. |
11) |
Ist der Zugang zur Kasse mind. 0,6 m breit? |
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12) |
Ist in unmittelbarer Nähe der Arbeitsplätze ein leicht und ständig erreichbares amtsberechtigtes Telefon (oder Notruftelefon) vorhanden?
- mit Zieltasten für gespeicherte Rufnummern ausgestattet
- Rufnummern der hilfebringenden Stellen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht
- Telefonanschluss (auch außerhalb des Gebäudes) gegen mechanische Beschädigungen geschützt (insbesondere falls eine Überfallmeldeanlage vorhanden ist)
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13) |
Ist bei erhöhter Gefährdung eine Überfallmeldeanlage vorhanden? Erhöhte Gefährdung ist gegeben bei
- Dunkelheit, Nachtbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr,
- Zeiten geringer Kundenfrequentierung,
- geringem Personalbestand,
- regelmäßig hohen Bargeldbeträgen.
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14) |
Sind Bargeldbestände, die den erforderlichen Wechselgeldbetrag übersteigen, so gesichert, dass ein Anreiz für einen Überfall nachhaltig verringert ist? Sicherungssysteme:
- Zeitverschlussbehältnisse
- Geldschränke
- Banknotenautomaten
- durchschusshemmende Abtrennungen
- Nachtschalter
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15) |
Wird an den Eingängen und an der Kasse durch Piktogramme darauf hingewiesen, dass Geldbestände gesichert sind und die Sicherheitssysteme vom Tankstellenpersonal nicht beeinflusst werden können? |
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16) |
Sind Anlagen und Einrichtungen entsprechend der jeweiligen Vorgaben beschaffen und werden sie entsprechend diesen betrieben? Beispiele:
- Regale
- Fahrzeughebebühnen
- Schweißanlagen
- Schleifmaschinen
- Lackiereinrichtungen
- Kompressoren
- Batterieladeräume
- elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Fahrzeugwaschanlagen
- Arbeitsgruben
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17) |
Stehen den Beschäftigten – soweit jeweils erforderlich – entsprechende Betriebsanweisungen zur Verfügung und werden die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen? |
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18) |
Steht ein Alarmplan zur Verfügung? |
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Im Alarmplan sind Sofortmaßnahmen bei Überfüllung des Kraftstofflagerbehälters, Undichtheiten bzw. Leckagen aufgelistet. Der Alarmplan muss jederzeit griffbereit sein und Angaben über die zu benachrichtigenden Stellen (z. B. Rettungsdienste, interne Stellen) beinhalten. |
19) |
- Stehen geeignete Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung?
- Sind Feuerlöscher der Brandklasse B vorhanden?
- Sind die Feuerlöscher mit Hinweisschildern gekennzeichnet?
- Werden die Feuerlöscher alle 2 Jahre geprüft?
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20) |
Sind Zapfsäulen so angeordnet, dass sie nicht umstürzen oder durch Fahrzeuge angefahren werden können? |
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z. B. durch Aufstellung auf einem erhöhten Sockel oder auf einer durch Kantsteine begrenzten Insel oder durch Prellsteine, Radabweiser oder ähnliche Einrichtungen (Anfahrschutz). |
21) |
Werden Zapfsäulen einschließlich der Schläuche und Zapfarm... |