Kurzbeschreibung
Kontrolle, ob die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Tankstellen mit Publikumsverkehr eingehalten werden.
Checkliste
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Check | Bemerkungen | ||
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1) | Sind die Verkehrswege ausreichend breit und ausreichend hoch?
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□ | Die Breite der Verkehrswege für Fahrzeuge berechnet sich gem. ASR A1.8 aus der Summe der Breite des größten Fahrzeugs, eines Randzuschlags und eines Begegnungszuschlags. Verkehrswege für Personen müssen mind. 0,9 m breit und sollen 2,10 m hoch sein, 2 m lichte Höhe dürfen nicht unterschritten werden. Bei Türen darf die lichte Höhe von 1,95 m nicht unterschritten werden. Gänge zwischen den Regalen müssen mind. 0,75 m breit sein. |
2) | Werden die Verkehrswege regelmäßig auf ausgelaufene Flüssigkeiten kontrolliert und wird die Rutschgefahr umgehend beseitigt? Beispiel: Rutschgefahr durch Lebensmittel in Verkaufsräumen |
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3) | Sind Eingangstüren im Verkaufsbereich so positioniert, dass sie vom Kassenbereich aus zu überblicken sind? | □ | |
4) | Sind Außentüren im Verkaufsbereich, die nicht dem Publikumsverkehr dienen, selbstschließend und mit Sicherheitsschlössern ausgerüstet?
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6) | Werden die Beleuchtungsstärken entsprechend Anhang 1 ASR A3.4 in Gebäuden und im Freien erreicht?
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7) | Sind die Lichtschalter in Arbeitsräumen leicht zugänglich? | □ | |
8) | Beträgt der Abstand eines zu betankenden Fahrzeugs zu Türen oder anderen Gebäudeöffnungen mind. 1 m? | □ | |
9) | Beträgt der Abstand der Zapfsäulen zu Türen oder anderen Gebäudeöffnungen mind. 2 m? | □ | |
10) | Ist der Kassenraum so gestaltet, dass eine ausreichende Bewegungsfläche gem. ASR A1.2 vorhanden ist? | □ | Für Kassenarbeitsplätze können von den Regelungen der ASR abweichende Gestaltungen nötig sein. Diese sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. |
11) | Ist der Zugang zur Kasse mind. 0,6 m breit? | □ | |
12) | Ist in unmittelbarer Nähe der Arbeitsplätze ein leicht und ständig erreichbares amtsberechtigtes Telefon (oder Notruftelefon) vorhanden?
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13) | Ist bei erhöhter Gefährdung eine Überfallmeldeanlage vorhanden? Erhöhte Gefährdung ist gegeben bei
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14) | Sind Bargeldbestände, die den erforderlichen Wechselgeldbetrag übersteigen, so gesichert, dass ein Anreiz für einen Überfall nachhaltig verringert ist? Sicherungssysteme:
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15) | Wird an den Eingängen und an der Kasse durch Piktogramme darauf hingewiesen, dass Geldbestände gesichert sind und die Sicherheitssysteme vom Tankstellenpersonal nicht beeinflusst werden können? | □ | |
16) | Sind Anlagen und Einrichtungen entsprechend der jeweiligen Vorgaben beschaffen und werden sie entsprechend diesen betrieben? Beispiele:
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17) | Stehen den Beschäftigten – soweit jeweils erforderlich – entsprechende Betriebsanweisungen zur Verfügung und werden die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen? | □ | |
18) | Steht ein Alarmplan zur Verfügung? | □ | Im Alarmplan sind Sofortmaßnahmen bei Überfüllung des Kraftstofflagerbehälters, Undichtheiten bzw. Leckagen aufgelistet. Der Alarmplan muss jederzeit griffbereit sein und Angaben über die zu benachrichtigenden Stellen (z. B. Rettungsdienste, interne Stellen) beinhalten. |
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20) | Sind Zapfsäulen so angeordnet, dass sie nicht umstürzen oder durch Fahrzeuge angefahren werden können? | □ | z. B. durch Aufstellung auf einem erhöhten Sockel oder auf einer durch Kantsteine begrenzten Insel oder durch Prellsteine, Radabweiser oder ähnliche Einrichtungen (Anfahrschutz). |
21) | Werden Zapfsäulen einschließlich der Schläuche und Zapfarm... |
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