Zusammenfassung
Suchtprävention umfasst Maßnahmen zur Verhinderung des Konsums legaler und illegaler Drogen sowie Maßnahmen, die Gesundheitsschäden durch den Konsum dieser Drogen vorbeugen. Suchtgefahren gehen von unterschiedlichen Stoffen und Verhaltensweisen aus, allen voran Alkohol und Nikotin, aber auch Medikamente und Rauschmittel wie Kokain, Haschisch, Heroin oder synthetische Drogen.
1 Sucht = Krankheit
Ausgeprägtes Suchtverhalten muss als Krankheit angesehen werden. Sie schädigt den Betroffenen körperlich und/oder materiell erheblich und belastet i. d. R. sein soziales Umfeld stark. In vielen Fällen (weniger bei Nikotinabhängigkeit) zerstört die fortschreitende Sucht über kurz oder lang die Leistungsfähigkeit und die sozialen Bindungen der Betroffenen so weit, dass ihnen ihr Leben völlig entgleitet. Die Schäden, die auf diese Weise durch Leistungsausfall, Krankheitskosten, Behandlung und Betreuung sowie durch Folgeschäden bei Personen aus dem Umfeld entstehen, sind buchstäblich unermesslich.
2 Betriebliches Handlungsfeld
Gründe, dass Betriebe sich mit Suchtproblemen auseinandersetzen, sind:
- Prävention aus gesellschaftlicher Verantwortung und zur Vermeidung von suchtbedingten Leistungsverlusten im Betrieb;
- Sicherheitsgründe, wenn z. B. bei Fahr- und Steuertätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Drogenmissbrauch zu rechnen ist;
- Akute Situationen, in denen die Suchterkrankung eines Betroffenen offen zutage tritt.
Für zwei Bereiche aus dem Feld der Suchtproblematik gibt es in der betrieblichen Praxis mehr oder weniger eingeführte und bewährte Handlungsmuster, nämlich für den Bereich Rauchen im Betrieb und für den Umgang mit Alkohol. Das hat nichts damit zu tun, dass andere Süchte weniger problematisch wären, sie treten jedoch im betrieblichen Umfeld so wenig in Erscheinung, dass keine breiten Erfahrungen mit betrieblichen Einwirkungsmöglichkeiten vorliegen. Einige Ansätze aus den oben genannten Feldern lassen sich aber auch für andere Suchtbereiche übertragen.
3 Rauchen im Betrieb
Rauchen unterscheidet sich von anderen Suchtgefahren dadurch, dass es gesellschaftlich weitgehend akzeptiert ist, sodass kaum soziale Nachteile für die Betroffenen entstehen, wenn auch die gravierenden gesundheitlichen Nachteile immer deutlicher öffentlich werden.
Auf betrieblicher Ebene beschränkte sich das Thema lange auf reine Sicherheitsfragen (Brandschutz) sowie die Vermeidung von Belästigungen von Nichtrauchern durch Raucher. Durch die geänderte Gesetzgebung (§ 5 ArbStättV) und eine kritischere öffentliche Meinung kommt dem Nichtraucherschutz als dem Schutz vor einem krebserregenden Stoff jetzt aber eine viel größere Bedeutung zu. Der Schutz vor Tabakrauch ist nun eine verbindliche Pflicht für jeden Arbeitgeber und keine Frage von Akzeptanz und Toleranz innerhalb der Belegschaft.
Dafür kommen ganz unterschiedliche organisatorische und technische Maßnahmen in Frage. Wegen der größeren Akzeptanz sind immer noch Betriebsvereinbarungen, an denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mitwirken, empfehlenswert, wegen der verschärften Schutzpflichten werden aber weitreichende Rauchverbote öfter nötig und durchsetzbar. Wegen der schweren gesundheitlichen Folgen kommt auch im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements dem Thema größere Bedeutung zu, z. B. durch betriebsärztliche Beratung oder Angebot von Kursen für aussteigewillige Raucher. In Zusammenarbeit mit Krankenkassen oder örtlichen Bildungseinrichtungen können hier auch kleinere Betriebe ihren Beschäftigten nützliche Anregungen geben.
4 Alkohol im Betrieb
Weil Alkoholmissbrauch in der Gesamtbevölkerung so weit verbreitet ist (bis zu 5 % behandlungsbedürftig betroffen), muss davon ausgegangen werden, dass statistisch bis zu 10 % der Erwerbstätigen alkoholkrank oder erheblich gefährdet sind. Demnach dürfte kaum ein Betrieb davon nicht betroffen sein. Trotzdem tun sich Betriebe vielfach schwer mit dem Thema Alkohol – und erst recht sonstigem Drogenmissbrauch. Sie fürchten
- die Auseinandersetzung mit einem in jeder Hinsicht unangenehmen Thema,
- eine unangemessene Einmischung in die Privatsphäre der Beschäftigten,
- eine ungünstige Wirkung in der Öffentlichkeit und
- ungeklärte rechtliche Rahmenbedingungen.
Folgende Ansätze können einen Einstieg in das Thema erleichtern:
- Suchtprobleme beginnen i. d. R. im Verborgenen. Es gehört dazu, dass Betroffene gerade am Arbeitsplatz so lange wie irgend möglich die Probleme verbergen. Es wird daher von niemandem im Betrieb erwartet, Diagnosen zu stellen oder gezielt "Jagd" auf potenzielle Betroffene zu machen.
- Jedoch: Alkoholkrankheit erledigt sich in aller Regel nicht von alleine. Weggucken verschleppt die alkoholbedingten Probleme auf unbestimmte Zeit, mit allen negativen Folgen für den Betrieb und nicht zuletzt für die Betroffenen, deren Leidensweg verlängert wird.
- Vorgesetzte und Kollegen sind keine Therapeuten. Wohlgemeinte Hilfsversuche (z. B. den Betroffenen entschuldigen, seiner Verantwortung entheben, ihn vor Alkohol "schützen") führen in aller Regel dazu, dass die "Helfer" ungewollt in das Suchtgeschehen mit einbezogen werden ("Co-Alkoholism...
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen