Seit dem 31.12.2018 wurde das zentrale Strahlenschutzregister (SSR) auf der Grundlage des § 170 Strahlenschutzgesetz beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingerichtet. Hier werden alle Inhaber von Strahlenpässen, aber auch alle dosimetrisch überwachten Personen zentral erfasst. Alle dort eingetragenen Personen erhalten eine eindeutige Personenkennzahl, die sog. Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer). Diese wird vom BfS vergeben und soll die Zuordnung und die Bilanzierung der Dosiswerte erleichtern.

Die neue SSR-Nummer ersetzt die bisherige Strahlenpassnummer!

 
Wichtig

Strahlenschutzregister

Die Beantragung der SSR-Nummer erfolgt online über den Strahlenschutzverantwortlichen oder dessen Beauftragten beim BfS.

Die Web-Adresse des SSR-Portals lautet: https://ssr.bfs.de/ssrportal

 
Wichtig

Verlust des Passes oder Änderungen

Bei Verlust des Passes ist dies der registrierenden Behörde zu melden. Gleiches gilt für jegliche Änderungen (Namensänderungen, Folgepass oder Umregistrierungen).

Einzelheiten sind in der o. g. AVV "Strahlenpass" nachzulesen.

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