Materialien und Arbeitsverfahren sollen eine möglichst geringe Staubfreisetzung hervorrufen. Nach dem Minimierungsgebot sind vor der Aufnahme der Tätigkeiten Maßnahmen festzulegen, um das Auftreten von Staub so weit wie möglich zu reduzieren.

Materialien, Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte sind auch hinsichtlich der Staubfreisetzung nach dem Stand der Technik auszuwählen.

Materialien sollten in emissionsarmen Verwendungsformen eingesetzt werden, z. B. als vorkonfektionierte Baumaterialien, befeuchtete Rohstoffe, Granulate, Pasten oder bereits fertig gemischte Materialien, wie Mörtel oder Spachtelmassen.

Nassverfahren sind Trockenverfahren vorzuziehen, z. B. Nass-Spritzverfahren bei Spritzbetonarbeiten, Befeuchten des Abbruchgutes bei Abbrucharbeiten, Nass- oder Feuchtstrahlverfahren oder Verfahren mit integrierter Absaugung des Strahlgutes bei Strahlarbeiten.

Schleifmittel von Schleifwerkzeugen (außer Schleifkörper aus Naturstein) sollten kein kristallines Siliciumdioxid enthalten.

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