Das Freiwerden von Staub auf Baustellen gehörte in der Vergangenheit quasi zur Normalität. Verschiedene bundesweite Kampagnen und Initiativen gegen Staub haben verdeutlicht, den früheren Zustand nicht mehr akzeptieren zu wollen und sich aktiv für Staubminderung eingesetzt. So hat ein Umdenken begonnen und es sind Alternativen zu bisherigen Standards entwickelt worden mit dem Ziel, Gesundheitsschäden durch Staub zu minimieren (Tab. 3).

 
Tätigkeit Standard früher Standard künftig
Holzbau, z. B. Dachstuhl Fertigung vor Ort Werkseitige Vorfertigung
Anmischen pulverförmiger Produkte Nicht staubarme Putze, Kleber, Spachtelmassen Staubarme Putze, Kleber, Spachtelmassen
Putz entfernen Putz abschlagen Abgesaugte Putzfräsen
Trockenbau, Abschleifen Ohne Absaugung Abgesaugte Exzenter-/Schwingschleifer
Reinigen bei Bautätigkeiten Trockenes Kehren Bau-Entstauber/-Kehrmaschine
Stemmen, Meißeln von Bodenflächen und Wänden Stemmen, Meißeln, Abbruch ohne Absaugung Abgesaugte Handmaschinen
Pflastersteine bearbeiten Pflaster trocken schneiden ohne Absaugung Pflaster brechen
Schneiden und Fräsen von Beton Trockenes Schneiden, Sägen, Fräsen Abgesaugte Trennschleifer, Fräsen
Bohren (Bohrer, Kernbohrer, Dosensenker) Trockenes Bohren in Beton Absaugbohrer
Verdichten von Boden Handgeführte Verdichtungsmaschinen Ferngesteuerte Rüttelplatten bzw. am Baggerausleger angebracht
Kabine von Baumaschinen und Baufahrzeugen Kabine offen, teilweise offen Kabine geschlossen
Asphalt-Großfräsen Großfräse ohne Absaugung Großfräse mit Absaugung

Tab. 3: Maßnahmen gegen das Freiwerden von Staub

 
Wichtig

Rangfolge der Schutzmaßnahmen beachten

Schutzmaßnahmen gegen nicht vermeidbare Gefährdungen durch Stäube sind nach dem bewährten S-T-O-P-Prinzip zu treffen.

  1. Substitution: Anwendung von Arbeitsverfahren mit insgesamt niedrigerer Gefährdung (Staubfreisetzung),
  2. Technische Maßnahmen: z. B. Gestaltung des Arbeitsverfahrens und Verwendung geeigneter Arbeitsmittel, kollektive Schutzmaßnahmen an der Gefahrenquelle (z. B. Be- und Entlüftung),
  3. Organisatorische Maßnahmen: z. B. Festlegung von Zutrittsbeschränkungen, Arbeitszeitregelungen, Reinigungs- und Hygienemaßnahmen,
  4. Persönliche Schutzmaßnahmen: Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung und persönlicher Hygienemaßnahmen.

4.1 Substitution/Staubarme Materialien und Verfahren

Materialien und Arbeitsverfahren sollen eine möglichst geringe Staubfreisetzung hervorrufen. Nach dem Minimierungsgebot sind vor der Aufnahme der Tätigkeiten Maßnahmen festzulegen, um das Auftreten von Staub so weit wie möglich zu reduzieren.

Materialien, Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte sind auch hinsichtlich der Staubfreisetzung nach dem Stand der Technik auszuwählen.

Materialien sollten in emissionsarmen Verwendungsformen eingesetzt werden, z. B. als vorkonfektionierte Baumaterialien, befeuchtete Rohstoffe, Granulate, Pasten oder bereits fertig gemischte Materialien, wie Mörtel oder Spachtelmassen.

Nassverfahren sind Trockenverfahren vorzuziehen, z. B. Nass-Spritzverfahren bei Spritzbetonarbeiten, Befeuchten des Abbruchgutes bei Abbrucharbeiten, Nass- oder Feuchtstrahlverfahren oder Verfahren mit integrierter Absaugung des Strahlgutes bei Strahlarbeiten.

Schleifmittel von Schleifwerkzeugen (außer Schleifkörper aus Naturstein) sollten kein kristallines Siliciumdioxid enthalten.

4.2 Technische Schutzmaßnahmen

Auch bei technischen Maßnahmen gibt es eine Rangfolge, in diesem Fall eine der Wirksamkeit:

  • Geschlossene Systeme – gekapselte Maschinen und Anlagen mit integriertem Staubhandling,
  • Maschinen mit Absaugung an der Emissionsquelle,
  • Erfassung und Absaugung der Stäube an der Emissionsquelle durch nachführbare Einrichtungen,
  • Verwendung von Luftreinigern,
  • Raumlüftung mit gleichmäßiger Durchlüftung des Raums.

Staub emittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Dieser Standard gilt auch für Baustellen. Arbeiten im Freien oder freie Lüftung sind ein nicht mehr akzeptierter Grund, Maßnahmen zum Staubschutz zu unterlassen. Trotzdem noch entstehender Staub ist an der Ausbreitung in unbelastete Arbeitsbereiche zu hindern.

Bei Exposition gegenüber quarzhaltigen Stäuben sind bei Neuanschaffung mobiler, mit Kabinen ausgestatteter Arbeitsmaschinen solche mit geschlossenen Kabinen, wirksamer Zuluftfilterung und Klimatisierung zu bevorzugen.

Handgeführte Maschinen, z. B. Trennschleifer, Schlitz- oder Putzfräsen oder Schleifgeräte müssen mit Entstaubern mindestens der Staubklasse M ausgestattet sein.

4.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen

Arbeitsbereiche mit hoher Staubbelastung sollten von anderen, weniger oder unbelasteten Arbeitsbereichen getrennt werden, soweit das möglich ist. Es sollen sich dort nur Beschäftigte aufhalten, die staubende Tätigkeiten ausführen. Diese Tätigkeiten sollten möglichst nicht dauerhaft stattfinden, sondern so eingeteilt werden, dass die Dauer der Exposition verkürzt werden kann.

Die Arbeitsplätze sind regelmäßig zu reinigen, um ein Aufwirbeln von Staub zu reduzieren und einer Verschleppung oder Verwehung in andere Bereiche vorzubeugen.

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