Zusammenfassung

 
Überblick

Elektrostapler oder Elektrodeichselhubwagen erleichtern das Bewegen von Waren und Materialien – egal ob im Supermarkt, im Großmarkt, im Getränkehandel oder in Industriebetrieben. Die für den Antrieb notwendige elektrische Energie ist in der mitgeführten Batterie gespeichert. Damit diese elektrobetriebenen Flurförderzeuge benutzt werden können, müssen deren Batterien aufgeladen werden. Dafür werden sog. Batterieladeanlagen genutzt. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die für die Errichtung und den Betrieb notwendigen Schutzmaßnahmen sowie über mögliche Gefährdungen. Dazu gehört auch die Betrachtung des Explosionsschutzes gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gibt keine speziellen gesetzlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften über die bauliche und sicherheitstechnische Gestaltung von Batterieladeanlagen. Allgemeine Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsplätzen enthält u. a. die Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention". Für die Umsetzung der allgemeinen Vorgaben und zum Stand der Technik geben die VdS 2259 "Batterieanlagen für Elektrofahrzeuge", FBRCI-013 Fachbereich aktuell: Explosionsschutz an Batterieladeanlagen, informativ die zurückgezogene DGUV-I 209-067 "Sicherheit beim Einrichten und Betreiben von Batterieladeanlagen" sowie BGHW Spezial SP02 "Einsatz von Flurförderzeugen" Hilfestellung.

1 Funktionsweise einer Batterie

In batterieelektrisch angetriebenen Flurförderzeugen (z. B. Stapler und Deichselhubwagen) werden üblicherweise Bleibatterien eingesetzt. Eine Bleibatterie hat i. d. R. mehrere Zellen mit jeweils einer positiven und einer negativen Elektrode. Dabei bestehen die positive Elektrode aus Bleioxyd und die negative Elektrode aus Blei. Die Elektroden sind von verdünnter Schwefelsäure als Elektrolyt umgeben. Jede Batteriezelle hat eine Spannung von ca. 2 Volt. Eine höhere Spannung kann durch das Hintereinanderschalten (Reihenschaltung) mehrerer Zellen erzielt werden. Eine 80-Volt-Batterie eines Flurförderzeugs besitzt danach 40 hintereinander geschaltete Batteriezellen.

Beim Lade- und beim Entladevorgang von Batterien laufen chemische Prozesse ab. Beim Laden wird der Batterie elektrische Energie zugeführt und in chemischer Form gespeichert. Beim Entladen – also beim Benutzen des Flurförderzeugs – wird diese Energie der Batterie entnommen. Dabei wird in der Batterie Schwefelsäure verbraucht und Wasser gebildet. Beim Ladevorgang hingegen wird Schwefelsäure gebildet und Wasser verbraucht.

Wird die Batterie über ihre Kapazität hinaus geladen, so entsteht vermehrt Wasserstoff, da die elektrische Energie nicht mehr in chemischer Form gespeichert werden kann. Dieser Wasserstoff kann beim Austritt in die Umgebungsluft mit dieser ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Dieses Gemisch ist als sog. "Knallgas" bekannt.

2 Begriffe

 
Akkumulator Energiespeicher, der zugeführte elektrische Energie als chemische Energie speichern (Ladung) und bei Bedarf als elektrische Energie abgeben kann (Entladung).
Anlagenverantwortlicher Person, die benannt ist, die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.
Batterie Die Batterie besteht aus einer oder mehreren elektrisch miteinander verbundenen Zellen.
Batterieanlage Batterie und die unmittelbar damit verbundene Schalt- und Ladeeinrichtung.
Batteriebehälter Batterietrog mit verschließbarem Deckel und Lüftungsöffnungen, jedoch nicht begehbar.
Batterieeinbauraum Früher Batteriefach genannt. Platz innerhalb des Fahrzeugs, der der Unterbringung von Batterien dient. Im Batterieeinbauraum können Batterien als Einzelzellen, Blockbatterien oder eingebaut in Trägern, Trögen oder Batteriebehältern untergebracht werden.
Batterieladeanlage Umfasst Batterieladeräume, Batterieladestationen, Einzelladeplätze und die zum Laden erforderlichen elektrischen Betriebsmittel. Sind von anderen Betriebsbereichen durch geeignete Maßnahmen, z. B. Wände, Abstände, Hindernisse oder Kenntlichmachung, räumlich abgegrenzt.
Batterieraum/Batterieladeraum Raum, in dem Batterien nur vorübergehend zum Laden aufgestellt werden. Die Ladegeräte sind davon räumlich getrennt.
Batterieladestation Raum, in dem Batterien nur vorübergehend zum Laden aufgestellt werden und in dem gleichzeitig die Ladegeräte untergebracht sind.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch Gebrauch von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen, die im Einklang mit den Produktbeschreibungen, Anweisungen und Informationen stehen, die vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.
Betriebsstätte, elektrische Raum oder Ort, der im Wesentlichen zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und in der Regel nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) betreten wird.
Betriebsstätte, abgeschlossene elektrische Raum oder Ort, der ausschließlich dem Betreiben elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird. Zutritt haben Elektrofachkräfte (EF) und elektrotechnisch unterwiesene Per...

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