Um Infektionen vorzubeugen müssen Arbeitsflächen und Arbeitsgeräte nach beendeter Arbeit desinfiziert werden. Werden biostoffhaltige Proben verschüttet, müssen diese kontaminierten Bereiche sofort desinfiziert werden. Außen kontaminierte Transportgefäße sind ebenfalls vor dem Transport zu desinfizieren.

 
Praxis-Tipp

Desinfektion

Flächen nur mit dem Scheuer-Wisch-Verfahren desinfizieren, nicht per Sprühverfahren.

Desinfektionsmittel gemäß der DGHM-Liste verwenden (DGHM = Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie). Bei Viren Desinfektionsmittel (auch für die Händedesinfektion) aus der Liste des Robert-Koch-Instituts wählen.

Was, wann, womit, wie und durch wen zu reinigen und zu desinfizieren ist, ist im Hygieneplan darzustellen. Der Hygieneplan schließt auch Vorgaben zur Händereinigung und Händedesinfektion mit ein. Dieser Hygieneplan ist sichtbar für die Beschäftigten auszuhängen; die Ablage in einem Ordner ist nicht ausreichend (Richtlinien der Regierungspräsidien und des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg für wissenschaftliche und diagnostische Laboratorien).

Ein Hygieneplan ist auch im gentechnischen Labor der Sicherheitsstufe 2 Pflicht (§ 17 GenTSV).

 
Achtung

Filter in den Sicherheitswerkbänken

Die Vorgaben zur Häufigkeit und zum Vorgehen bei Kontrolle und Wechsel der Filter in den Sicherheitswerkbänken im Hygieneplan mit berücksichtigen.

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