Zum Schutz vor explosionsfähiger Atmosphäre, umhergeschleuderten Splittern bzw. Teilen sowie Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen muss unter dem Abzug gearbeitet werden. Dies gilt für alle Tätigkeiten, bei denen gefährliche Konzentrationen entstehen können, u. a. auch für Tätigkeiten mit neuen oder noch nicht ausreichend untersuchten Stoffen sowie für Tätigkeiten mit selbstentzündlichen Stoffen. Beim Arbeiten unter dem Abzug ist es u. a. wichtig, Apparaturen so zu platzieren bzw. aufzubauen, dass Abluft- und Zuluftstrom nicht beeinträchtigt werden. Die Frontschieber der Abzüge müssen geschlossen gehalten werden (s. a. laborübliche Bedingungen). Detaillierte Hinweise zu den Anforderungen an die Laborabzüge enthält die DGUV-I 213-850.

Absaugboxen werden dagegen für Tätigkeiten mit kleinen Stoffmengen verwendet. Sie sind nicht geeignet für den Umgang mit akut toxischen, kanzerogenen, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen (Abschn. 6.3.2 TRGS 526).

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