Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass die Lüftung häufig die einzige Möglichkeit zur Schadstoffminimierung ist.

Bei Verfahren der Schweißtechnik, bei denen mit hohen Schadstoffkonzentrationen und/oder mit kritischen Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz gerechnet werden muss, ist der Einsatz von Absaugeinrichtungen zum direkten örtlichen Erfassen der entstehenden Schadstoffe die wirksamste Schutzmaßnahme (Abb. 4). Nur wenn eine Absaugung im Entstehungsbereich nicht möglich ist, ist eine andere Lüftungsart (z. B. Raumlüftung) auszuwählen und zu verwenden. Auch eine Kombination von lüftungstechnischen Maßnahmen ist in manchen Fällen notwendig.

Abb. 4: Schweißrauchabsaugung[1]

Das Erfassungselement ist dabei für die Effektivität der Absaugung entscheidend.

Die Auswahl der Form, die korrekte Dimensionierung und Anordnung der Erfassungselemente müssen der thermisch bedingten Bewegung der Schweißrauche und deren Menge entsprechen und sind von der jeweiligen Arbeitssituation abhängig (siehe Richtlinie DVS/VDI 6005).

Bei flexiblen Erfassungselementen spielt die Bereitschaft des Schweißers zur richtigen Positionierung eine große Rolle.

Bei der Abscheidung von Schadstoffen haben die eingesetzten Filtersysteme eine entscheidende Bedeutung.

Beim Schweißen und beim thermischen Spritzen haben sich in der Praxis Kabinen mit integrierter Absaugung gut bewährt.

An wechselnden Arbeitsplätzen und in anderen Bereichen eignen sich Mobile Schweißrauch-Absauggeräte. Diese Geräte arbeiten mit Umluftbetrieb. Dabei wird die erfasste und gefilterte Luft in den Arbeitsraum zurückgeführt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass nur geprüfte Geräte (z. B. BGIA-geprüft, "Positivliste") verwendet werden.[2] Mobile Absauggeräte können mit unterschiedlichen Erfassungseinrichtungen kombiniert und betrieben werden.

Für MIG/MAG-Verfahren sind brennerintegrierte Absaugungen geeignet. Diese ermöglichen die zwangsläufige Erfassung der Schadstoffe direkt im Entstehungsbereich.

Insbesondere bei Schweißarbeiten in engen Räumen und in Räumen mit unzureichendem Luftaustausch soll die Anwendung von brennerintegrierter Absaugung sowie jede andere Form zur Erfassung der Schadstoffe unmittelbar im Entstehungsbereich angestrebt werden. Ausreichende Zufuhr von Frischluft ist vorzusehen.

[1] Quelle: Fa. Kemper, DGUV-I 209-058.
[2] Diesbezüglich s. a. DGUV Information 209-016.

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