Bei den Plasmaverfahren treten äußerst intensive optische Strahlungen sowie Schallpegel bis zu 120 dB (A) auf. Augen- und Hautschutz, auch der nicht unmittelbar dem Lichtbogen zugewandten Körperseiten, sind ebenso zu beachten wie wirksamer Schallschutz, d. h. sowohl mit technischen Maßnahmen (Abschirmungen, Umkleidungen mit schallschluckenden Materialien) als auch mit wirksamem Gehörschutz für die betroffenen Mitarbeiter.

Die hohen Rauchemissionen beim Plasmastrahlschneiden und die besonders hohen beim Plasmaspritzen erfordern wirksame Schutzmaßnahmen zur Minimierung. Dazu zählen die Wahl günstiger Prozessparameter, Wasserschutzeinrichtungen und Lüftung.

Zu den Wasserschutzeinrichtungen, die den Stand der Technik wiedergeben, gehören:

  • Plasmaschmelzschneiden auf der Wasseroberfläche: Um den Brenner kann eine konzentrische Absaugung installiert werden, die zusätzlich zum Wasserbad die Schadstoffemissionen verringert.
  • Wasserschutzvorrichtungen beim Plasmaschmelzschneiden (mit Wasservorhang/Luft-Wasser-Dusche oder Wasserschutzglocke): Die Schadstoffemission wird dadurch zwar reduziert, jedoch nicht vermieden.
  • Wasserabdeckung beim Plasmaschmelzschneiden: Durch dieses Verfahren reduzieren sich Schadstoffemissionen und Schallemissionen ganz wesentlich.

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