Begriff

Schutzzäune sind feststehende, trennende Schutzeinrichtungen, die im erforderlichen Sicherheitsabstand zu einer Gefahrenquelle angebracht sind und somit ein Erreichen letzterer verhindern. Wie alle feststehenden Schutzeinrichtungen dürfen sich Schutzzäune nur durch Einsatz von Werkzeugen entfernen lassen. Dies darf nur zum Zweck von Instandhaltungsarbeiten bei stillgelegter Anlage oder Maschine durchgeführt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Einsatz von Schutzeinrichtungen im Allgemeinen und Schutzzäunen im Speziellen ist geregelt in der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit den entsprechenden harmonisierten Normen, in der TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen" sowie in der DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln".

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