Begriff

Kommt es bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen zu Fehlerfällen an handgeführten elektrischen Betriebsmitteln, besteht Lebensgefahr. Daher dürfen in Räumen mit begrenzter Bewegungsfreiheit oder sonstigen Bereichen mit leitfähiger Umgebung nur ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel betrieben werden, die mit der Schutzmaßnahme Schutztrennung, Schutzkleinspannung oder Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung betrieben werden. Eine Ausnahme bilden Handleuchten, die in engen Räumen nur mit Schutzkleinspannung betrieben werden dürfen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend ist Abschn. 4.10 DGUV-R 113-004 "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen".

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