Spezielle Koordinatorenkenntnisse

Es kann davon ausgegangen werden, dass derjenige über die in Abschnitt 4.3 der RAB 30 geforderten speziellen Koordinatorenkenntnisse verfügt, der eine Aus- oder Weiterbildung mit nachstehenden Inhalten erfolgreich abgeschlossen hat.

Die gesamte Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme sollte für Personen, die über keine oder nur geringe spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen, mindestens 32 Lehreinheiten[1] umfassen.

Übersicht über die wesentlichen Inhalte

1

Die Baustellenverordnung

Sinn und Zweck der BaustellV und ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
Anwendungsbereich der BaustellV
Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
Aufgaben und Pflichten des Koordinators
Zweck und Inhalt der Vorankündigung
2 Koordinierung während der Planung der Ausführung
2.1 Aufgaben des Koordinators
2.2

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene Bauaufgaben
Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan, Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und -entsorgungsregelungen
2.3

Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Zweck und Inhalt der Unterlage
Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche Anlagen
3 Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens
3.1 Aufgaben des Koordinators
3.2

Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung

Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der Beschäftigten auf der Baustelle
Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und Unterlagen
Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten während der Ausführung
3.3 Umgang mit Konfliktsituationen
4

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Stellung des Koodinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den am Bau Beteiligten
Befugnisse des Koordinators
Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten (Vertragstypen, Vertragsinhalte)
Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel, Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 BGB)
Verantwortung und Haftung des Koordinators
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführenden Unternehmen.
[1] Die Dauer einer Lehreinheit beträgt in der Regel 45 Minuten.

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