Bei den beweglichen Rampen unterscheidet man folgende Bauformen:

  • Ladebrücke: Ortsfeste und ortsveränderliche Einrichtung zum Ausgleich von Höhenunterschieden und zur Überbrückung von Abständen zwischen Ladeplätzen und Ladeflächen von Fahrzeugen. Ladebrücken können handbetätigt oder kraftbetrieben sein. Handbetätigte, ortsfeste Ladebrücken sind z. B. an der Laderampe klappbar angebracht. Handbetätigte, ortsveränderliche Ladebrücken werden auch Ladeblech genannt.
  • Ladesteg: Ortsveränderliche Einrichtung, die bestimmungsgemäß dem Gehverkehr und dem Verkehr mit handbetätigten Transportmitteln zwischen Ladeflächen und Standflächen von Fahrzeugen dient.
  • Ladeschienen: Ortsveränderliche, paarweise verwendete Einrichtungen, die dem Verkehr mit kraftbetriebenen Fahrzeugen zwischen Ladeflächen und Standflächen von Fahrzeugen dienen.
  • Fahrbare Rampe: Ortsveränderliche Einrichtung, die das Auf- und Abfahren von Flurförderzeugen und anderen Fahrzeugen zu Ladeflächen von Fahrzeugen vom Boden aus ermöglichen.
  • Die am häufigsten verwendeten beweglichen Rampen sind die an Laderampen angebauten Ladebrücken (Abb. 3), die zum Be-/Entladen von Fahrzeugen verwendet werden.

Abb. 3: Prinzipdarstellung einer hydraulisch angetriebenen Ladebrücke

Ladestege, Ladeschienen (Abb. 4) und Ladebleche sind dagegen nicht am Bauwerk befestigt und damit ortsveränderlich. Sie werden manuell zur Überbrückung unterschiedlich hoher Ebenen aufgelegt.

Abb. 4: Ladeschienen zum Befahren mit Flurförderzeugen

Alle genannten Einrichtungen dienen ausschließlich dem Warenumschlag zwischen Kraftfahrzeugen und Lagerbereichen, nicht aber dem Heben/Senken von Lasten. Der Hub- bzw. Senkmechanismus dient ausschließlich dem Positionieren der unbelasteten Ladebrücke. Sie werden als handbetriebene oder kraftbetriebene Geräte eingesetzt. Handbetriebene Ladebrücken sowie Ladestege und Ladeschienen sind vom Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), kraftbetriebene Ladebrücken von der EG-Maschinenrichtlinie, umgesetzt als 9. Verordnung zum ProdSG (Maschinenverordnung), erfasst.

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