Es bestehen v. a. Gefährdungen des Auges und der Haut. Möglich sind:
- Verbrennungen im Auge, die von der Person selbst evtl. nicht bemerkt werden, sondern nur vom Augenarzt (z. B. "Feuerstar" durch IR-Strahlung);
- Star, Hornhaut- oder Bindehautentzündung ("Verblitzen") durch UV-Strahlung;
- Trübungen von Hornhaut, Linse und Glaskörper bei Lasern im UV-Bereich;
- Verbrennungen der Haut;
- Verbrennungen im Unterhautgewebe;
- vorzeitige Hautalterung, Hautkrebs;
- fototoxische bzw. fotoallergische Hautreaktionen (s. Tab. 1: Liste ausgewählter fotosensibilisierender Stoffe, Abschn. 6.6 TROS Laserstrahlung Teil 1);
- Entzündung vorhandener oder gebildeter Gase im medizinischen Bereich;
- durch Pyrolyse und Verdampfung entstehende toxische (bisher: giftige) Gase, Stäube oder Aerosole;
- Entstehung ionisierender Strahlung beim Einsatz von Ultrakurzpuls-Lasern zum Bearbeiten von Werkstoffen;
- Brände, Explosionen.
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