Es bestehen v. a. Gefährdungen des Auges und der Haut. Möglich sind:

  • Verbrennungen im Auge, die von der Person selbst evtl. nicht bemerkt werden, sondern nur vom Augenarzt (z. B. "Feuerstar" durch IR-Strahlung);
  • Star, Hornhaut- oder Bindehautentzündung ("Verblitzen") durch UV-Strahlung;
  • Trübungen von Hornhaut, Linse und Glaskörper bei Lasern im UV-Bereich;
  • Verbrennungen der Haut;
  • Verbrennungen im Unterhautgewebe;
  • vorzeitige Hautalterung, Hautkrebs;
  • fototoxische bzw. fotoallergische Hautreaktionen (s. Tab. 1: Liste ausgewählter fotosensibilisierender Stoffe, Abschn. 6.6 TROS Laserstrahlung Teil 1);
  • Entzündung vorhandener oder gebildeter Gase im medizinischen Bereich;
  • durch Pyrolyse und Verdampfung entstehende toxische (bisher: giftige) Gase, Stäube oder Aerosole;
  • Entstehung ionisierender Strahlung beim Einsatz von Ultrakurzpuls-Lasern zum Bearbeiten von Werkstoffen;
  • Brände, Explosionen.

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