Überblick

Unter Nanotechnologie versteht man i. Allg. die Herstellung, Untersuchung und Anwendung von Strukturen und Materialien, die kleiner als 100 Nanometer sind. Nanopartikel können durch Inhalation, durch Verschlucken oder über die Haut in den menschlichen Körper gelangen. Die Wirkungen auf den menschlichen Organismus waren und sind Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. Bisherige Forschungsergebnisse lassen erkennen, dass sich die gesundheitsgefährdenden Eigenschaften von Nanomaterialien am Arbeitsplatz mit den klassischen Modellen der toxikologischen Wirkungen der Stoffe bzw. Partikel beschreiben lassen. Stoffe bzw. Gemische, die aus hergestellten Nanomaterialien bestehen, sind nicht grundsätzlich als gefährliche Stoffe eingestuft oder als Gefahrstoffe i. S. der Gefahrstoffverordnung anzusehen. Sie erfordern bei der Gefährdungsbeurteilung eine differenzierte Betrachtung. Grenzwerte für Nanopartikel existieren derzeit genauso wenig wie international harmonisierte Messgrößen zur wirkungsbezogenen Beschreibung von Nanomaterialien. Umso wichtiger ist es, durch eine verantwortungsvolle Wahrnehmung der Arbeitsschutzverpflichtungen einen sicheren Umgang mit Nanopartikeln zu gewährleisten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

TRGS 527 "Tätigkeiten mit Nanomaterialien"

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