Zusammenfassung

 
Begriff

Die Mehrzweckleiter kann als ein- und mehrteilige Anlegeleiter, als Stehleiter mit oder ohne aufgesetztem Schiebteil, mit Verlängerungsschenkeln sowie – je nach Ausführung – auch als Kleingerüst eingesetzt werden. Konstruktionsbedingt haben Mehrzweckleitern stets Steigschenkel, i. d. R. aus Aluminium, mit Sprossen. Diese sind durch Bördelung, Verschraubung oder Verschweißung fest mit 2 Holmen verbunden. Damit Mehrzweckleitern in Stehleiterposition aufgestellt werden können, weisen sie spezielle Beschläge oder Gelenke zwischen den einzelnen Steigschenkeln auf.

Die Mehrzweckleiter ist sowohl von der Bauart her als auch von der Aufstellung und Benutzung her aufwendiger als die Anlegeleiter und die Stehleiter. Entsprechend ihren Verwendungsmöglichkeiten muss sie bei Bedarf umgebaut werden.

Ihre Gesamtlänge beträgt in Anlegeposition (als 3-teilige Schiebeleiter) bis zu 12 m; ihre Plattformhöhe in Gerüstposition max. 1 m.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

1 2-teilige Mehrzweckleitern

2-teilige Mehrzweckleitern lassen sich durch spezielle Beschläge sowohl als Schiebeleiter, als auch Stehleiter einsetzen. Beide Leiterschenkel (Unterleiter und Oberleiter) sind unterschiedlich breit, sodass sie sich bei der Anwendung als Schiebeleiter voreinander führen lassen. In dieser Position ermöglichen Hakenbeschläge eine in Sprossenabständen einstellbare Gesamtleiterlänge.

Zur ausreichenden Standsicherheit besitzen zweiteilige Mehrzweckleitern eine Traverse, die gegenüber den bei Stehleitern verwendeten 2 Traversen (bzw. entsprechender Ausschweifung der Leiterholme; Maß b2 in EN 131-1) länger ist. Damit weisen zweiteilige Mehrzweckleitern in der Position "Stehleiter" eine vergleichbare Standsicherheit wie konventionelle Stehleitern auf. In der Position "Anlegeleiter", d. h. wenn sie als Schiebeleiter eingesetzt werden, ist deren Standsicherheit durch die Traverse jedoch erheblich größer, als bei konventionellen Schiebeleitern, die stets ohne Traverse ausgeführt sind.

Unter- und Oberleiter (bzw. Steig- und Stützschenkel) werden über Leiterbeschläge unlösbar miteinander verbunden. Die Form der Leiterbeschläge gibt den Spreizwinkel beider Leiterschenkel meist mit etwa 20° vor, sodass der Aufstellwinkel der Leiter etwa 70° beträgt. Je nach Leitergröße sind zusätzliche Spreizsicherungen (z. B. Gurte) dauerhaft angebracht. Diese dienen gleichzeitig in der Position "Schiebeleiter" als Ausschubbegrenzung. Sind keine Spreizsicherungen angebracht, müssen andere Bauteile (z. B. Bolzen) den Ausschub begrenzen.

Gegenüber Schiebeleitern weisen 2-teilige Mehrzweckleitern gleicher Baugröße damit die zusätzliche Funktion "Stehleiter" auf.

2 3-teilige Mehrzweckleitern

3-teilige Mehrzweckleitern sind prinzipiell wie zweiteilige Mehrzweckleitern aufgebaut, weisen jedoch ein zusätzliches, ebenfalls in Sprossenabständen verschiebbares Leiterteil (Oberleiter) auf (s. Abb. 1).

Dieses darf abnehmbar sein, sodass für den Einsatz in geringen Höhen zusätzlich eine leicht zu handhabende Anlegeleiter zur Verfügung steht.

Bei vergleichsweise geringer Lager- und Transportlänge lassen sich mit dieser weitverbreiteten Leiterbauart die größten Leiterlängen bzw. -höhen abdecken.

 
Wichtig

Prüfung und Kennzeichnung aller Teile

Beim Einsatz mehrteiliger Mehrzweckleitern müssen alle Komponenten der Leiter geprüft werden. Alle Komponenten sollten eindeutig gekennzeichnet sein, um zu erkennen, zu welcher mehrteiligen Mehrzweckleiter sie gehören.

Abb. 1: Mehrzweckleiter, dreiteilig[1]

[1] Quelle: Günzburger Steigtechnik.

3 Einteilige Mehrzweckleitern mit Gelenken

Diese Leitern lassen sich als Anlegeleiter, Stehleiter und unter Verwendung eines geeigneten Belages als gerüstähnlicher Aufstieg (Kleingerüst) verwenden. Die Gelenke verbinden die Leiterteile untereinander (s. Abb. 2).

Abb. 2: Mehrzweckleiter mit selbsttätig einrastenden Gelenken

Nach dem Entriegeln der Gelenke können die Leiterteile in die gewünschten Positionen geschwenkt und arretiert werden. Die Gelenke rasten selbsttätig ein und sind gegen selbsttätiges Öffnen gesichert. Zur Sicherstellung, dass Gelenke dauerhaft funktionsfähig sind, werden sie nach EN 131-4 einer Dauerprüfung mit 4.000 Zyklen (Leiter aufklappen – Gelenk arretieren – Gelenk lösen – Leiter zuklappen) unterzogen.

Mehrzweckleitern mit selbsttätig einrastenden Gelenken dürfen bis zu einer Plattformhöhe von 1 m (Größe 4 × 3) auch als Kleingerüst verwendet werden. Bei größeren Leitern muss die dafür erforderliche Gelenkstellung konstruktiv vermieden sein. Auf einen Seitenschutz (Absturzsicherung) wird verzichtet. Die Tragfähigkeit und Standsicherheit sind für die Gebrauchsstellung "Kleingerüst" nach der Norm EN 131-4 bemessen. Bei Mehrzweckleiter...

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