Die Mehrzweckleiter kann als ein- und mehrteilige Anlegeleiter, als Stehleiter mit oder ohne aufgesetztem Schiebteil, mit Verlängerungsschenkeln sowie – je nach Ausführung – auch als Kleingerüst eingesetzt werden. Konstruktionsbedingt haben Mehrzweckleitern stets Steigschenkel, i. d. R. aus Aluminium, mit Sprossen. Diese sind durch Bördelung, Verschraubung oder Verschweißung fest mit 2 Holmen verbunden. Damit Mehrzweckleitern in Stehleiterposition aufgestellt werden können, weisen sie spezielle Beschläge oder Gelenke zwischen den einzelnen Steigschenkeln auf.
Die Mehrzweckleiter ist sowohl von der Bauart her als auch von der Aufstellung und Benutzung her aufwendiger als die Anlegeleiter und die Stehleiter. Entsprechend ihren Verwendungsmöglichkeiten muss sie bei Bedarf umgebaut werden.
Ihre Gesamtlänge beträgt in Anlegeposition (als 3-teilige Schiebeleiter) bis zu 12 m; ihre Plattformhöhe in Gerüstposition max. 1 m.
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Anhang 1 BetrSichV Nr. 3.1 und 3.3
- TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
- DIN EN 131 Teil 1 "Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße"
- DIN EN 131 Teil 2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
- DIN EN 131 Teil 3 "Leitern; Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen"
- DIN EN 131 Teil 4 "Leitern; Ein- oder Mehrgelenkleitern"
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