Bei der wechselseitigen oder gleichzeitigen Bearbeitung (z. B. Strahlen) von Aluminium bzw. Magnesium und funkenreißenden Werkstoffen (z. B. Eisen) besteht Brand- und Explosionsgefahr durch das gleichzeitige Auftreten von entzündbarem Staub bzw. explosionsfähigen Staub/Luft-Gemischen und wirksamen Zündquellen (Funkenbildung durch funkenreißende Werkstoffe) sowie durch gefährliche Reaktionen zwischen den unterschiedlichen Werkstoffstäuben und -schlämmen. Eine gleichzeitige Bearbeitung von Aluminium oder Magnesium und funkenreißenden Werkstoffen kann z. B. bei der Bearbeitung von Verbundwerkstoffen erforderlich werden (s. DGUV-R 109-001, DGUV-I 209-090, Kap. 2.24 DGUV-R 100-500).

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