Aluminium- oder magnesiumhaltiges Leichtmetall, z. B. in Form von Spänen, kann Chlorkohlenwasserstoffe (mit Ausnahme von Perchlorethylen) zersetzen. Kommen Leichtmetallspäne mit Putztüchern in Kontakt, die entzündbare Lösemittel enthalten (z. B. in Druckereien oder Lackierereien), so kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen (s. Kap. 2.14 Abschn. 3.4.2 DGUV-R 100-500).

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