Kurzbeschreibung

Vorlage, in die die Ergebnisse von Lärmmessungen eingetragen werden können. Damit können z. B. die Forderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, vorhandene Lärmbereiche fachkundig zu ermitteln, dokumentiert werden.

Vorbemerkung

§ 3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) verpflichtet den Unternehmer dazu, im Betrieb vorhandene Lärmbereiche fachkundig zu ermitteln und die Beschäftigten, für die die Gefahr des Entstehens lärmbedingter Gehörschäden besteht, festzustellen.

Die Ergebnisse dieser Ermittlung, das sog. Lärmkataster, kann auf unterschiedliche Weise geführt werden. Eine Möglichkeit dazu ist der Eintrag der Messwerte in das beiliegende Protokoll. Die einzelnen Messpunkte können zur visuellen Darstellung in entsprechende Grundrisspläne eingetragen werden. Dort können dann auch Bereiche farbig markiert werden, wenn es sich z. B. um nicht kennzeichnungspflichtige (≥ 80 dB(A) < 85 dB(A) – gelb) oder um kennzeichnungspflichtige (≥ 85 dB(A) – rot) Lärmbereiche handelt.

Messprotokoll Lärm

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Bearbeiter: Datum der Messung: Boden: Schallharter Raum:
Abteilung: Schallpegelmesser: Wände:  
Gebäude: Genauigkeitsklasse: Decke:  

Messpunkt

Nr.

Messort – Lärmquelle

Arbeitsvorgang/Tätigkeit
Uhrzeit

Messdauer

[min]

Äquivalenter

Dauerschallpegel

LAeq

[dB(A)]

Spitzenschall-druckpegel

LpC,peak

[dB(C)]

Tages-Lärmexpositionspegel

LEX,8h

[dB(A)]

Besondere Lärmeinwirkungen,

Bemerkungen,

Lärmminderungsmaßnahmen
               
               
               
               
               
               
               
               
               
               
               

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