Das Direktzurren ist weniger aufwändig als das Niederzurren – dafür wesentlich wirkungsvoller. Das Zurrmittel muss eine direkte Verbindung zwischen Ladegut und Fahrzeugaufbau herstellen. Das bedeutet, dass sowohl am Fahrzeug Zurrpunkte als auch am Ladegut entsprechende Befestigungsmöglichkeiten für die Zurrmittel vorhanden sein müssen. Beim Diagonal- und Schrägzurren wird aus dem rein kraftschlüssigen Wirkprinzip des Niederzurrens eine Kombination aus kraftschlüssiger und formschlüssiger Ladungssicherung.

Im Gegensatz zum Niederzurren ist zu beachten, dass hier nicht die erforderlichen Mindestvorspannkräfte Z, sondern die Haltekräfte des Zurrmittels bestimmt werden müssen. Zum Aktivieren dieser Haltekräfte würde es theoretisch genügen, wenn Sie die Zurrmittel lediglich "handfest" anspannen. Berücksichtigen Sie jedoch, dass es im Fahrbetrieb auf unebener Fahrbahn im elastischen Bereich des Fahrzeugaufbaus zu Verwindungen und Durchbiegungen kommen kann. Daraus ergeben sich Längenveränderungen in den gespannten Zurrmitteln. Um diesen Schwankungen vorzubeugen, müssen Zurrmittel einerseits so weit vorgespannt werden, dass sich in ihnen keine Lockerungen bilden können. Andererseits dürfen sie nicht, wie auch beim Niederzurren, mit mehr als 50 % ihrer zulässigen Zugkraft vorgespannt werden, um Überlastungen zu vermeiden. Im Allgemeinen ist jedoch beim Direktzurren der erforderliche Kraftaufwand zum Aufbau der Haltekräfte weitaus geringer, als zum Erreichen der gewünschten Vorspannkräfte beim Niederzurren.

 
Achtung

Zurrpunkte

Alle gewerblich genutzten Pritschenfahrzeuge müssen mit Zurrpunkten ausgerüstet sein. Anzahl, Anordnung und Dimensionierung der Zurrpunkte richten sich nach DIN 75 410 Teil 1 und DIN EN 12 640.

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