Ladebrücken sind ortsfeste (z. B. an der Rampenkante klappbar angebrachte Ladebrücken) und ortsveränderliche (z. B. Ladebleche) Einrichtungen zum Ausgleich von Höhenunterschieden und zur Überbrückung von Abständen zwischen Laderampen oder vergleichbaren Ladeplätzen und Ladeflächen von Fahrzeugen. Ladebrücken können handbetätigt oder kraftbetrieben sein.
Aus folgenden Regelwerken der Berufsgenossenschaften gehen Anforderungen an Ladebrücken hervor:
- DGUV-R 108-006 "Ladebrücken und fahrbare Rampen"
- DGUV-I 208-001 "Ladebrücken"
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