Kontamination bedeutet eine Verschmutzung, Verunreinigung bzw. Verseuchung durch Kontakt mit anhaftendem Material. Dies können radioaktive Stoffe, biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe) oder Chemikalien sein (ABC-Stoffe). Es können Personen, Flächen, Materialien oder Gegenstände kontaminiert werden. Die Stoffe haften zunächst an der Oberfläche an. Gefahr für die Gesundheit besteht, wenn anhaftendes Material auf die Haut oder in die Augen gelangt, Stäube oder Dämpfe freigesetzt und diese eingeatmet werden oder Gefahrstoffe unbeabsichtigt – zusammen mit Nahrungsmitteln – aufgenommen werden.
Der Begriff Kontamination wird auch benutzt für unerwünschte Stoffanteile in Gemischen (Stoffreinheit) oder die Verunreinigung keimfreier oder keimarmer Gegenstände mit Mikroorganismen (Keimfreiheit).
Es gelten folgende gesetzlichen Regelungen:
- Atomgesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Biostoffverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Baustellenverordnung
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
- TRGS 524 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen"
- TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
- DGUV-R 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung"
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