Die Bauvorlagen müssen, soweit erforderlich, zusätzlich folgende Angaben erhalten:
- zur Zuordnung des Industriebaus zu den Sicherheitskategorien
- über das gewählte Verfahren nach Abschnitt 6 oder 7
- zum Löschwasserbedarf und der Art der Bereitstellung
- zur Zugänglichkeit vom öffentlichen Straßenraum und zu den Flächen für die Feuerwehr auf dem Grundstück
- zum ersten und zweiten Rettungsweg mit Darstellung der Rettungsweglänge
- zum Rauchabzug mit Darstellung der Anlage bzw. der Öffnungen einschließlich der Zulufteinrichtungen und den zu entrauchenden Bereichen
- zu brandschutztechnischen Einrichtungen (wie Steigleitungen, Wandhydranten)
- zu selbsttätigen Löschanlagen mit Darstellung der Art der Anlage und der geschützten Bereiche
- zu Alarmierungseinrichtungen mit Beschreibung der Auslösung
- zur Gebäudefunkanlage
beim Nachweis nach Abschnitt 6
- zur Größe der Brandabschnitte, Lage der Brandwände und zu den Freiflächen bei Lagergebäuden
beim Nachweis nach Abschnitt 7
- zur Berechnung nach DIN 18230 mit den Unterlagen zur Dokumentation insbesondere der rechnerischen Brandbelastung nach DIN 18230
- zur Festlegung der Brandschutzklassen
Diese Angaben sollen Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes (z. B. nach der vfdb-Richtlinie 01/01 "Brandschutzkonzept") sein.
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