Die Bauvorlagen müssen, soweit erforderlich, zusätzlich folgende Angaben erhalten:

  • zur Zuordnung des Industriebaus zu den Sicherheitskategorien
  • über das gewählte Verfahren nach Abschnitt 6 oder 7
  • zum Löschwasserbedarf und der Art der Bereitstellung
  • zur Zugänglichkeit vom öffentlichen Straßenraum und zu den Flächen für die Feuerwehr auf dem Grundstück
  • zum ersten und zweiten Rettungsweg mit Darstellung der Rettungsweglänge
  • zum Rauchabzug mit Darstellung der Anlage bzw. der Öffnungen einschließlich der Zulufteinrichtungen und den zu entrauchenden Bereichen
  • zu brandschutztechnischen Einrichtungen (wie Steigleitungen, Wandhydranten)
  • zu selbsttätigen Löschanlagen mit Darstellung der Art der Anlage und der geschützten Bereiche
  • zu Alarmierungseinrichtungen mit Beschreibung der Auslösung
  • zur Gebäudefunkanlage

beim Nachweis nach Abschnitt 6

  • zur Größe der Brandabschnitte, Lage der Brandwände und zu den Freiflächen bei Lagergebäuden

beim Nachweis nach Abschnitt 7

  • zur Berechnung nach DIN 18230 mit den Unterlagen zur Dokumentation insbesondere der rechnerischen Brandbelastung nach DIN 18230
  • zur Festlegung der Brandschutzklassen

Diese Angaben sollen Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes (z. B. nach der vfdb-Richtlinie 01/01 "Brandschutzkonzept") sein.

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