Hygienefragen spielen im gesamten Gesundheitswesen eine große Rolle. Fachliche und rechtliche Grundlage sind hier v. a. die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Bezeichnung "Empfehlung" darf nicht über die recht hohe bindende Wirkung hinwegtäuschen, die darin Ausdruck findet, dass die Empfehlungen im Bundesgesundheitsblatt offiziell veröffentlicht werden. Empfehlungen gibt es für alle Bereiche des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Heime, Arztpraxen mit vielen unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen).

Unter Arbeitsschutzgesichtspunkten ist die Krankenhaushygiene deswegen besonders wesentlich, weil Krankenhäuser große Arbeitgeber sind und hier Hygiene stets nicht nur den Schutz der Patienten betrifft, sondern auch den der Beschäftigten. Arbeitsschutz- und Hygieneverantwortliche müssen also eng zusammenarbeiten.

Grundlage der Krankenhaushygiene sind v. a. die Leitlinien der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), die beim Robert-Koch-Institut RKI angesiedelt ist. Sie enthalten Anforderungen zur baulichen und funktionellen Gestaltung von Krankenhäusern und ihren Abteilungen, zum Umgang mit Medizinprodukten usw. sowie organisatorische Rahmenbedingungen. Diese Leitlinien stellen bundesweit den Stand von Wissenschaft und Technik dar, haben aber, weil die Gesundheitsfürsorge weitgehend ins Landesrecht fällt, keinen Gesetzesrang.

Vergleichbare Inhalte werden auf Landesebene jeweils in Verordnungen zur Hygiene in medizinischen Einrichtungen mehr oder weniger umfangreich rechtsverbindlich umgesetzt.

Wie im Arbeitsschutz sind für Hygienefragen im Krankenhaus die jeweiligen Vorgesetzten verantwortlich und weisungsbefugt, also Ärztlicher Direktor, Abteilungsleiter, Verwaltungsdirektion oder Pflegedienstleitung. Ihnen stehen beratend und ausführend zur Seite:

  • Krankenhaushygieniker (Hygienefacharzt): ab etwa 400 Betten (bedarfsabhängig, außerdem teilweise länderspezifische Regelungen) entweder hauptamtlich oder durch Beratung von qualifizierter Stelle (i. d. R. staatliche oder kommunale Hygieneinstitute). Der Krankenhaushygieniker berät Einrichtungen bei Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen.
  • Hygienefachkraft: Weitergebildete Pflegekraft (nach RKI-Richtlinie), Umfang abhängig vom Infektionsrisiko (eine Kraft für 300–1.000 Betten). Aufgaben sind die Analyse von Hygienerisiken, regelmäßige Begehungen, Beratung bei der Festlegung von Arbeitsverfahren, baulichen Maßnahmen, Erstellen von Hygiene- und Desinfektionsplänen, Überwachung der Einhaltung von Hygienemaßnahmen, Vorgehen bei Epidemien, Desinfektions- und Isolierungsmaßnahmen, Schulung und Unterweisung.
  • Hygienebeauftragter: Arzt (für ein gesamtes Haus oder für einzelne Abteilungen), der über eine entsprechende Fortbildung (nach RKI-Richtlinie) verfügt. Er ist das Bindeglied zwischen Hygienefachleuten und Fachabteilungen.

Darüber hinaus sind mit Fragen der Krankenhaushygiene z. T. auch Krankenhausbetriebstechnik und Medizintechnik befasst. Außerdem ist i. d. R. die Zusammenarbeit mit einem geeigneten mikrobiologischen Labor zur Durchführung vorgeschriebener Untersuchungen erforderlich.

Die o. g. Hygienefachleute arbeiten auf Krankenhausebene in der Hygienekommission zusammen, die ggf. noch um weitere Mitglieder erweitert sein kann (Pflegedienst, Apotheke, Labor, Arbeitsschutz). Ihre Aufgaben sind:

  • Analyse von Hygienerisiken,
  • Festlegung und Organisation von Infektionsverhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen, Fortbildungen des Personals.

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