1.1 Gebäudeunterhaltung

Ob Beschäftigte in einem Betrieb gesund und sicher arbeiten, hängt ganz praktisch damit zusammen, ob sie sich im Gebäude mit ihrem Arbeitsplatz wohl und gut untergebracht fühlen. Rückmeldungen gibt es häufig zu Fragen des Raumklimas (u. a. Funktion von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen) oder der Gebäudeausstattung (z. B. Schäden und Probleme an Fenstern, Türen, Fußböden, Treppen, Aufzügen).

Hier ist die Haustechnik gefragt:

  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen verlangen gut eingearbeitete Bediener, um bei unterschiedlichen Betriebs- und Witterungsbedingungen richtig zu funktionieren. Auf diese Weise können Probleme mit dem Raumklima vermieden werden, die in Betrieben oft zu Beschwerden führen und damit zum arbeitsschutzrelevanten Thema werden. Wichtig ist, dass sich die Haustechnik bei Problemen im Bereich Raumklima als zuverlässiger und kompetenter Kommunikationspartner zeigt, auch wenn das manchmal einiges an Geduld und Überzeugungskraft erfordert.
  • Der Sicherheitsstand eines Gebäudes profitiert davon, dass die Nutzer sich mit offenen Augen darin bewegen und auf Schäden hinweisen. Die Bereitschaft zum Mitdenken und Handeln wird dadurch unterstützt, dass gemeldete Schäden zügig abgestellt werden.
 
Wichtig

Sicherheitsrisiken bewerten und danach handeln

Natürlich kann nicht jeder Schaden am Gebäude oder an der Ausstattung sofort behoben werden. Organisatorische oder finanzielle Gründe können dazu führen, dass Mängel länger bestehen bleiben. Es kann auch nicht sinnvoll sein, dass z. B. wegen einer einzelnen beschädigten Bodenfliese eine ganze Treppenanlage "aus Sicherheitsgründen" wochenlang gesperrt bleibt. Die Haustechnik sollte ein gutes Augenmaß für Sicherheitsrisiken zeigen. Wo tatsächlich ein erhebliches Risiko besteht, müssen umgehend wirksame Maßnahmen ergriffen werden (z. B. wirkungsvolle Absperrungen, kurzfristige Sicherungs- oder Reparaturmaßnahmen).

1.2 Prüfungen, Kontrollen

Trotz aller Aufklärung und Unterweisung: Manche gefährlichen Verhaltensweisen schleichen sich immer wieder ein, wenn nicht regelmäßig darauf geachtet wird. Auch technische Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsmittel müssen kontrolliert werden. Um sicherzustellen, dass das auch tatsächlich erfolgt, muss jemand verbindlich damit beauftragt sein. Das gilt erst recht, wenn die Kontrollen dokumentiert werden sollen, was immer empfehlenswert und in vielen Fällen schon aus Haftungsgründen unumgänglich ist.

Hier ist die Haustechnik gefragt:

Wiederkehrende Prüfungen können (wie Wartungs- und Kontrollaufgaben im gebäudetechnischen Bereich ja auch) durch die Haustechnik vorgenommen werden, wenn die Qualifikation dafür besteht.

Je nach Größe und Nutzung eines Gebäudes bzw. Art des Betriebs gilt das z. B. für

  • Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sowie Feuerwehrzufahrten,
  • Funktionsfähigkeit von Brand- und Rauchschutztüren,
  • Einhalten von Lagermengen und -plätzen,
  • Probelauf von Notstromversorgungen,
  • Funktionsfähigkeit von FI-Schaltern,
  • Prüfung von Arbeitsmitteln (z. B. Transportwagen, Bürogeräte, Handwerkzeug, Leitern),
  • Überwachung der Tätigkeit von Fremdfirmen (v. a. bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten wie Heißarbeiten).
 
Achtung

Hausmeister als befähigte Person

Nach § 14 BetrSichV müssen Prüfungen durch "befähigte Personen" durchgeführt werden, die über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV). Ein normal qualifizierter Hausmeister sollte die o. g. Beispiele nach entsprechender Einarbeitung und Unterweisung als Prüfer abdecken können. Schwieriger wird es mit umfangreicheren Prüfungen, wie z. B. bei Elektrogeräten nach DGUV-V 3 oder bei kraftbetriebenen Türen und Toren bzw. Türen mit Rauchmeldersteuerung. Hier sind Zusatzqualifikationen erforderlich und eben die entsprechende Erfahrung, an der es Neu- oder Quereinsteigern oft fehlt. Die Zusammenarbeit mit einem Fachunternehmen kann ein Weg sein, einen Haustechniker zu qualifizieren.

1.3 Beschaffung

In Betrieben, die keinen Zentraleinkauf o. Ä. haben, bestellt oder besorgt oft der Hausmeister die Dinge, die für Betrieb und Unterhalt von Gebäuden bzw. Räumlichkeiten gebraucht werden. Aus Arbeitsschutzsicht betrifft das z. B.

  • Schilder und Kennzeichnungen,
  • Reinigungsmittel,
  • Chemikalien zu Reparatur- und Unterhaltszwecken, z. B. Anstrichstoffe, Öle, Lösemittel, Wasseraufbereitungshilfsmittel,
  • Arbeitsmittel wie Werkzeug, Leitern, Kleinmobiliar,
  • Verbrauchsmaterial aus dem Hygienebereich.

Hier ist die Haustechnik gefragt:

  • Zielgerichtete Auswahl von Arbeitsmitteln und -stoffen: Durch die richtige Auswahl von Produkten können Risiken und damit auch unnötiger Aufwand im Arbeitsschutz vermieden werden, in dem z. B. nur die wirklich nötigen Gefahrstoffe besorgt und vorgehalten werden oder geeignete Produkte mit geringeren Risiken eingesetzt werden.
  • Kontakt zu Lieferanten und Herstellern: Wer sich gut auskennt und weiß, was wo zu beziehen ist bzw. wo die nötige Beratung beim Einkauf zu haben ist, kann bessere und ggf. auch günstigere Lösungen für Problemfälle erzielen, gleic...

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