Am Arbeitsplatz wird der Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen durch Gefahrstoffe mithilfe von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) nach § 2 Abs. 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Der AGW gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffes in der Luft akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Arbeitsplatzgrenzwerte sind Schichtmittelwerte bei i. d. R. täglich 8-stündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Expositionsspitzen während einer Schicht werden mit Kurzzeitwerten beurteilt.

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