Begriff

Als Gehörschutz bezeichnet man Persönliche Schutzausrüstungen, die die Einwirkung des Lärms auf das Gehör verringern, sodass eine Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich nicht verschlimmert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Gefährdungen durch Lärm zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Benutzungs-Richtline 89/656/EWG ist auch die PSA-Benutzungsverordnung zu berücksichtigen (Persönliche Schutzausrüstung). Weitere Vorgaben ergeben sich aus:

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung: Werden trotz technischer/organisatorischer Maßnahmen die unteren Auslösewerte nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Dieser muss die Gefährdungen des Gehörs auf ein Minimum verringern. Die maximalen Expositionswerte dürfen auch mit Gehörschutz nicht überschritten werden.
  • DGUV-R 112-194 "Einsatz von Gehörschutz": Enthält konkrete Anforderungen an die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Gehörschutz.
  • DGUV-I 201-021 "Arbeiten im Gleisbereich": schreibt zugelassenen Gehörschutz vor. Dieser stellt sicher, dass Warnsignale gehört werden können.
  • DGUV-I 212-673 "Tragen von Gehörschützern bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr" setzt in diesen Arbeitsbereichen zum Hören von Warnsignalen ebenfalls zugelassenen Gehörschutz voraus.
  • DGUV-I 212-686 "Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörverlust" richtet sich an den Benutzer von Gehörschutz, der mit dieser Informationsschrift zum Tragen von Gehörschutz motiviert werden soll.
  • DGUV-I 212-823"Ärztliche Beratung zum Gehörschutz" richtet sich an den Arbeitsmediziner, der im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 tätig wird.
  • DGUV-I 212-024 "Gehörschutz-Information".
  • DIN EN 352: Gehörschützer: Allgemeine Anforderungen.

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