Überblick

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) fasst die Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor gesundheitsschädlichen Einwirkungen von Lärm und Vibrationen zusammen und setzt Vorgaben der EU in deutsches Recht um. In der Lärmprävention und bei der schädlichen Einwirkung von Vibrationen werden Auslöse- und Grenzwerte vorgegeben, deren Einhaltung durch Einbeziehung von vorhandenen Messgrößen überprüft werden kann. Damit wird die Vorgehensweise unterstützt, die Arbeitsbedingungen zuerst anhand vorhandener Daten zu beurteilen und erst danach bzw. in Zweifelsfällen eigene Messungen durchzuführen. Die Verordnung verweist auf die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen. Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) geben Hilfestellung, wie Vorgaben der Verordnung umgesetzt werden können.

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