Die Alarmschwelle ist eine vorgegebene oder zuvor an der Gaswarneinrichtung eingestellte Konzentration, bei der vom Gerät ein Alarm oder eine sonstige Reaktion ausgelöst wird. Meistens gibt es einen Vor- und Hauptalarm.

Beim Voralarm können z. B. Maßnahmen ausgelöst werden, die einen weiteren Konzentrationsanstieg verhindern. Der Hauptalarm wird nur dann ausgelöst, wenn diese Maßnahmen nicht wirken.

Die Alarmschwellen müssen einerseits so niedrig eingestellt werden, dass ausgelöste Maßnahmen noch Zeit haben, zu greifen. Andererseits müssen die Alarmschwellen auch so hoch liegen, dass kein Gewöhnungseffekt durch zu viele Fehlalarme eintritt (vgl. Abb. 2).

Gemäß DGUV-I 213-057 liegen die Alarmschwellen meistens zwischen 10 % und 40 % der UEG. Alarmschwellen über 40 % der UEG bedürfen einer besonderen Beurteilung. Schwellen über 50 % der UEG sollten nicht eingestellt werden, um einen ausreichenden Zeitfaktor für Reaktionen zu haben. Zudem können die Explosionsgrenzen sich durch verschiedenste Einflüsse verschieben.

Abb. 2: Parametrierung der Alarmschwellen

 
Wichtig

Einzelfallbetrachtung

Die Festlegung der Alarmschwellen ist wie nahezu alle Betrachtungen im Explosionsschutz eine Einzelfallbetrachtung und bedarf entsprechender Überprüfung vor Anwendung.

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