Die DGUV-R 112-191 findet Anwendung bei der Auswahl und der Benutzung von Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen und Berufsschuhen als Fußschutz sowie beim Beinschutz. Sie wird für alle weiteren Betrachtungen des Themas Fußschutz als Grundlage verwendet und an vielen Stellen wird direkt auf sie verwiesen.

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