Die Kennzeichnung der Schuhe erfolgt zusätzlich zur CE-Kennzeichnung nach den Normen der Reihen DIN EN ISO 20344 bis DIN EN ISO 20347. Die Kennzeichnung muss enthalten:

  • Schuhgröße,
  • Zeichen des Herstellers,
  • Typbezeichnung/Artikelnummer des Herstellers,
  • Herstellungsdatum,
  • Nummer der Europäischen Norm, z. B. "EN ISO 20345: 2004",
  • für evtl. vorhandene zusätzliche sicherheitstechnische Ausrüstungen sind die Kennzeichnungssymbole nach Tab. 1 oder das Kurzzeichen nach Tab. 2 zu verwenden,
  • falls erforderlich Piktogramm.

Die CE-Kennzeichnung besteht aus dem Kurzzeichen "CE" und besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller einschlägigen EG-Richtlinien erfüllt.

Es gibt bei Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen Grundanforderungen, die wie folgt klassifiziert werden:

  • I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z. B. Lederschuhe).
  • II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel – z. B. aus Polyurethan (PUR) – für den Nassbereich).

Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe gehören mind. der Zertifizierungskategorie II an. Für sie muss eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen. Nach DIN EN ISO 20344 bis DIN EN ISO 20347 gibt es die in Tab. 1 aufgeführten Symbole der Schutzfunktionen.

 
Symbol Schutzfunktion
A Antistatische Schuhe
AN Knöchelschutz
C Antistatische Schuhe
CI Kälteschutz
CR Schnittschutz
E Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
FO Kraftstoffbeständigkeit
HI Wärmeisolierung
HRO Verhalten gegenüber Kontaktwärme
I Elektrisch isolierende Schuhe
M Mittelfußschutz
P Durchtrittsicherheit
WR Wasserdichtheit
WRU Wasserdurchtritt und -aufnahme

Tab. 1: Kennzeichnungssymbole gem. Tab. 9 in Anhang 2 DGUV-R 112-191

Bei Schuhen mit mehreren Zusatzanforderungen führt die Kennzeichnung mit den einzelnen Kennzeichnungssymbolen zu Schwierigkeiten. Die Kennzeichnung ist zu umfangreich und für den Verbraucher zu unübersichtlich. Deshalb sind in den Normen der Reihe DIN EN ISO 20345 bis DIN EN ISO 20347 die meistbenutzten Kombinationen der sicherheitsrelevanten Grund- und Zusatzanforderungen zusammengefasst und Kurzzeichen für die Kennzeichnung eingeführt worden (Tab. 2).

 
Sicherheitsschuh S
Grundanforderungen (200-J-Zehenkappe)
SB
I, II
S1
I
S2
I
S3
I
S4
II
S5
II
Schutzschuh P
(100-J-Zehenkappe)
PB P1 P2 P3 P4 P5
Berufsschuh O
(keine Zehenkappe)
–- O1 O2 O3 O4 O5

Dabei bedeutet:

B = keine Zusatzanforderung

1 = geschlossener Fersenbereich; Antistatik; Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

2 = 1 + Schutz gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme

3 = 2 + Durchtrittsicherheit; profilierte Laufsohle

4 = Antistatik; Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

5 = 4 + Durchtrittsicherheit der Sohle; profilierte Sohle

Tab. 2: Kurzzeichen für die Kennzeichnung der meistbenutzten Kombinationen von sicherheitsrelevanten Grund- und Zusatzanforderungen

 
Praxis-Tipp

Auswahl von geeignetem Fußschutz

Anhang 2 DGUV-R 112-191 (bisher BGR 191) enthält eine Beispielsammlung als Hilfestellung für die Auswahl von geeignetem Fußschutz. Sie ersetzt jedoch nicht die Gefährdungsbeurteilung. Sie gibt lediglich eine Empfehlung auf der Basis jahrelanger Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen der gewerblichen Wirtschaft wieder, in welchen Bereichen ein Sicherheitsschuh mit einer 200-J-Kappe zu tragen ist.

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