Begriff

Flüssiggasanlagen sind ortsfeste bzw. stationäre Druckbehälter für Flüssiggas. Flüssiggas ist bei normalen Druck und normaler Temperatur gasförmig. Gasförmiges Flüssiggas lässt sich schon durch geringe Druckveränderung verflüssigen und somit abfüllen. Flüssiggasanlagen werden mit Flüssiggas abgefüllt. Bei einer Abnahme wird das Flüssiggas innerhalb der Anlage zu Gas umgewandelt.

Bei Flüssiggasanlagen, die zu Brennzwecken betrieben werden, wird zwischen Versorgungsanlage und Verbrauchsanlage unterschieden. Die "Versorgungsanlage" ist der Druckbehältertank. Alle damit verbundenen nachkommenden Anlagen nach der Hauptabsperreinrichtung (HAE) werden als "Verbrauchsanlagen" bezeichnet. Beispiele für Verbrauchsanlagen sind Heiz- und Trocknungsanlagen, Strahler oder Öfen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Druckgeräteverordnung (14. ProdSV)

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

TRBS 3146 "Ortsfeste Druckanlagen für Gase"

DGUV-V 79 "Verwendung von Flüssiggas"

DGUV-I 210-002 "Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben"

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