Technische Schutzmaßnahmen sind z. B.:

  • widerstandsfähige und rutschfeste Böden im Tropf- und Spritzbereich;
  • widerstandsfähige Behälter und Rohrleitungen, gegen mechanische Beschädigung geschützt;
  • widerstandsfähige Werkstoffe und Einrichtungen;
  • offene Schmelztauchbäder abdecken oder Gefahrenbereich absperren;
  • grundsätzlich Behälterrand offener Bäder mind. 1 m über der Standfläche des Beschäftigten; Umwehrungen grundsätzlich mind. 1 m hoch; eine Höhe von 0,80 m ist bei einer Tiefe der Umwehrung von mind. 0,20 m zulässig;
  • fangende Schutzeinrichtungen, z. B. Einhausung;
  • Schutzwände mit Dach;
  • ausreichend technische Lüftungs- bzw. Absaugeinrichtungen; zweiseitige Randabsaugung an den Längsseiten des Verzinkungskessels ist empfehlenswert, sie kann gleichzeitig als Absturzsicherung ausgeführt sein;
  • abzusaugende Gase, Nebel und Dämpfe dürfen nicht in betriebliche Räume eindringen;
  • im Bereich offener Bäder zusätzlich zur Allgemeinbeleuchtung ggf. auch Sicherheitsbeleuchtung;
  • geeignete Anschlagmittel verwenden, z. B. geprüfte Rundstahlketten (s. DGUV-R 109-004);
  • geeigneten Bindedraht einmalig verwenden;
  • Drehkörbe mit fangender Schutzeinrichtung oder in fangender Schutzeinrichtung gedreht.

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