Technische Schutzmaßnahmen sind z. B.:
- widerstandsfähige und rutschfeste Böden im Tropf- und Spritzbereich;
- widerstandsfähige Behälter und Rohrleitungen, gegen mechanische Beschädigung geschützt;
- widerstandsfähige Werkstoffe und Einrichtungen;
- offene Schmelztauchbäder abdecken oder Gefahrenbereich absperren;
- grundsätzlich Behälterrand offener Bäder mind. 1 m über der Standfläche des Beschäftigten; Umwehrungen grundsätzlich mind. 1 m hoch; eine Höhe von 0,80 m ist bei einer Tiefe der Umwehrung von mind. 0,20 m zulässig;
- fangende Schutzeinrichtungen, z. B. Einhausung;
- Schutzwände mit Dach;
- ausreichend technische Lüftungs- bzw. Absaugeinrichtungen; zweiseitige Randabsaugung an den Längsseiten des Verzinkungskessels ist empfehlenswert, sie kann gleichzeitig als Absturzsicherung ausgeführt sein;
- abzusaugende Gase, Nebel und Dämpfe dürfen nicht in betriebliche Räume eindringen;
- im Bereich offener Bäder zusätzlich zur Allgemeinbeleuchtung ggf. auch Sicherheitsbeleuchtung;
- geeignete Anschlagmittel verwenden, z. B. geprüfte Rundstahlketten (s. DGUV-R 109-004);
- geeigneten Bindedraht einmalig verwenden;
- Drehkörbe mit fangender Schutzeinrichtung oder in fangender Schutzeinrichtung gedreht.
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