Die Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, kurz Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz, wurde in Deutschland 1996 durch das Arbeitsschutzgesetz sowie durch Anpassungen in Arbeitssicherheitsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Gewerbeordnung und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz umgesetzt. Seit der Neufassung des ArbSchG im Jahr 2013 müssen nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 explizit auch "psychische Belastungen bei der Arbeit" ermittelt werden, in der Vorgängerversion war dies in der Forderung nach "menschengerechter Gestaltung der Arbeit" zwar bereits impliziert, gab jedoch Raum für Interpretationen.

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden. Durch die Garantenpflicht (Verantwortung für aktives Tun bzw. Unterlassen) der Vorgesetzten kann das Unterlassen der Gefährdungsbeurteilung zum Haftungsfall werden.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde im Jahr 2008 durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII geschaffen. Mit der GDA erfüllt Deutschland eine zentrale Forderung der EU-Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2007–2012. Der strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014–2020 empfiehlt darüber hinaus, die nationalen Arbeitsschutzstrategien weiter zu konsolidieren und zu stärken.

Die GDA-Leitlinie "Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz" wurde erstellt, um ein abgestimmtes Vorgehen der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe zu gewährleisten. Sie verwendet den Begriff Arbeitsmerkmale (entspricht Belastungsfaktoren) und teilt sie in folgende 4 Merkmalsbereiche (Handlungsfelder) ein:

  • Arbeitsaufgabe und Arbeitsinhalt,
  • Arbeitsorganisation,
  • soziale Bedingungen,
  • Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen.

Ergänzt wurden 2 weitere Merkmalsbereiche, wie sie die GDA-Leitlinie empfiehlt:

  • neue Arbeitsformen,
  • altersbedingte Belastungen.

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