Kurzbeschreibung

Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen bei Arbeiten an geböschten Baugruben und Gräben.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1) Welche Abmessungen (Länge, Breite, Tiefe) soll die Baugrube oder der Graben haben? Welche Baugeräte sollen eingesetzt werden?    
2) Welche Bodenart steht an?    
3) Gibt es Schichtenwasser? Ist eine Grundwasserhaltung erforderlich?    
4) Sind im Aushubbereich Leitungen oder Hindernisse zu erwarten? Sind Leitungssicherungsmaßnahmen oder -umverlegungen vorzunehmen?    
5) Ist bei der Planung und Ausführung der Aushubarbeiten berücksichtigt, dass die Baugruben- bzw. Grabenwände bei Tiefen > 1,25 m abgeböscht oder verbaut werden müssen?    
6) Ist bei der Planung der Baufeldbreite berücksichtigt, dass geböschte Baugruben und Gräben mit zunehmender Aushubtiefe einen höheren Platzbedarf haben?    
7) Grenzen Baugrube oder Graben an Gebäude oder andere bauliche Anlagen? Werden mit dem Aushub Fundamentbereiche freigelegt? Sind Unterfangungen erforderlich?    
8) Sind Erschütterungen aus Verkehr, Rammarbeiten, Verdichtungsarbeiten, Sprengungen o. Ä. zu erwarten?    
9) Soll der Aushub seitlich gelagert oder abgefahren werden?    
10) Ist am Baugrubenrand genügend Platz belassen, um einen unbelasteten Schutzstreifen von mindestens 0,60 m zu gewährleisten?    
11)

Ist genügend Sicherheitsabstand von Baumaschinen, Baugeräten und Fahrzeugen zum Baugrubenrand eingeplant?

  • mind. 1,00 m für Fahrzeuge, die die zulässigen Achslasten nach § 34 Abs. 4 StVZO einhalten und für Baugeräte bis 12 t Gesamtgewicht, .
  • mind. 2,00 m für Fahrzeuge, die die zulässigen Achslasten nach § 34 Abs. 4 StVZO überschreiten und für Baugeräte über 12 t bis max. 40 t Gesamtgewicht
   
12)

Ist berücksichtigt, dass ein Standsicherheitsnachweis zu erbringen ist, wenn

  • die Böschung höher als 5,00 m ist,
  • der Böschungswinkel

    • bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden > 45°,
    • bei steifen oder halbfesten bindigen Böden > 60°,
    • bei Fels > 80° ist,
  • querende Leitungen oder bauliche Anlagen gefährdet werden können,
  • der Sicherheitsabstand von Baumaschinen, Baugeräten und Fahrzeugen zum Baugrubenrand nicht eingehalten werden kann,
  • das Gelände neben der Böschungskante steiler als 1:10 ansteigt,
  • neben dem Schutzstreifen von 0,60 m eine steiler als 1:2 geneigte Erdaufschüttung vorgesehen oder vorhanden ist,
  • neben dem Schutzstreifen von 0,60 m Stapellasten > 10 KN/m² vorgesehen oder vorhanden sind,
  • Schichtenwasser vorhanden ist,
  • im Baugrund gering verdichtete Bereiche, z. B. Verfüllungen, angetroffen werden?
   
13) Sind Arbeitsraumbreiten von mind. 0,50 m gewährleistet?    
14) Ist der sichere Zugang zur Baugrube oder zum Graben gegeben, indem Bautreppen oder Leitern zur Verfügung stehen?    
15) Sind v. a. bei Baugruben- bzw. Grabentiefen über 2,00 m Absturzsicherungen angebracht?    
16) Ist gewährleistet, dass Dritte aus öffentlich zugänglichen Bereichen nicht in die Baugrube stürzen können?    
17) Sind ggf. verkehrsrechtliche Anforderungen aus dem Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 6 StVO; RSA) zu beachten?    

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