Gefährdungen durch Sauerstoffmangel können vorliegen, wenn die Sauerstoffkonzentration niedriger ist als der Sauerstoffgehalt der natürlichen Atemluft von 20,9 Vol.-%. Ist die Sauerstoffkonzentration niedriger als 20,9 Vol.-%, muss die Ursache ermittelt und anschließend beurteilt werden, ob eine Gefährdung durch Fremdgase oder Gefahrstoffe vorliegt. Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen dürfen bei einem Sauerstoffgehalt kleiner 17 Vol.-% nur unter Einsatz von Isoliergeräten nach der DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" ausgeführt werden. Als Schutzmaßnahme kommt insbesondere eine gute Durchlüftung infrage.

 
Achtung

Messung der Explosionsgrenzen nicht ausreichend

Die Messung der Explosionsgrenzen ist für die Abschätzung der Gesundheitsgefahr nicht ausreichend. Beispiel: Xylol

Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ppm (ml/m³); UEG = 1 Vol.-%

Zeigt das Messgerät zur Überwachung der Explosionsgrenze 50 % UEG an, würde in der Umgebungsatmosphäre 0,5 % Xylol vorhanden sein. Das sind 5.000 ppm Xylol. Der Arbeitsplatzgrenzwert wäre 50-fach überschritten.

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